Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfzehnter Jahrgang. 1887. (15)

  
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Bezeichnung der Stellen. 
  
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten 
sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
25. 
L 
II1. 
12. 
13. 
14. 
15.— 
1Gendarmen, 1Wachtmeister, 1Oberwachtmeister. 
  
  
IV. Finanzministerium. 
. Kanzleidiener beim Ministerium, bei der Domänen= 
direktion, Steuerdirektion, Zolldirektion, Baudirektion 
und der Generaldirektion der Staatseisenbahnen, 
.Kassendiener bei den Centralkassen der Finanz= und 
Eisenbahnverwaltung, 
Diener bei den Bezirksstellen der Finanzverwaltung, 
sowie bei Nebenzoll= und Untersteuerämtern; Sa- 
linediener, 
Büreaudiener bei der Eisenbahnverwaltung, 
.Kopisten, Diurnisten, Kanzleigehülfen beim Mi- 
nisterium, bei den Centralkassen der Finanzverwal- 
tung, der Baudirektion, 
.Kopisten, Diurnisten, Kanzleigehülfen bei der Do- 
mänendirektion, Steuerdirektion, Zolldirektion und 
im Bezirksdienst der Finanzverwaltung; auch Werk. 
schreiber auf den Salinen, 
.Kopisten, Diurnisten, Kanzleigehülfen bei der Gene- 
raldirektion der Staatseisenbahnen, bei den Eisen- 
bahncentralkassen und im Bezirksdienst der Eisen- 
bahnverwaltung; auch Werkschreiber bei dieser Ver- 
waltung, 
Stempelarbeiter der Stempelverwaltung, 
HSteuereinnehmer, #Gehülfen der Steuereinnehmer, 
Untersteueramtsgehülfen, 
*PBolleinnehmer, JxNebenzollamtsassistenten, 1An. 
meldezoller, 
#Steueraufseher, 1Steueroberaufseher, 
1#Grenzaufseher, #Rübenzuckersteueraufseher, 1#Salz- 
steueraufseher, -Tabacksteueraufseher, 1evisions= 
aufseher, 
Von der Steuerdirektion ernannte Steuermahner 
und Zettelträger, 
Werkaufseher auf den Salinen, 
Güter., Wiesen-, Torf= und Rebaufseher, 
  
  
Kommando des Gendarmerie- 
korps. 
Finanzministerium. 
Zolldirektion. 
Generaldirektion der Staats- 
eisenbahnen. 
Finanzministerium. 
Steuerdirektion. 
Generaldirektion der Staats- 
eisenbahnen. 
Steuerdirektion. 
Zolldirektion. 
Stenerdirektion. 
Zolldirektion. 
Steuerdirektion. 
Domänendirektion. 
1 
  
  
Es können auch 
Unteroffiziere an- 
gestellt werden, 
welche nicht im 
Besitze des Cidvil-= 
versorgungs- 
scheins sind; die- 
selben müssen je- 
doch 9 Jahre bei 
der Fahne, dar- 
unter 5 Jahre 
als Unteroffiziere, 
oder — wenn sol- 
che Leute nicht in 
hinreichender Zahl. 
vorhanden — min- 
destens 3 Jahre 
als Unteroffiziere 
gedient haben.
	        
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