Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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griechischer  Sprache.  Außerdem  erhalten  die  Schöüler  dieser  Classe  von  Rebenlehrern
noch  5—6  Stunden  Unterricht  im  Zeichnen,  Schönschreiben  und  Eirgen.  «

Die  vierte  Elasse  gehört  noch  mit  den  drei  vorhergehenden  zur  gemeinschastlichen
  Vorschule  für  die  Real,  Schule  sowohl  als  für  die  gelehrten  Classen  des  Gymnasiums
  (El.  5,  6,  7),  so  jedoch,  daß  die  für  die  Real,  Schule  bestimmten  Schüler
nur  Ein  Jahr  (11—112),  die  übrigen  aber  zwei  Jahre  (11—  13)  in  der  vierten  Classe
bleiben.  s

In  derselben  werden  gegeben  vom  Hauptlehrer  woͤchentlich  28  Stunden  in  Reli--gion,
  Geographie,  deutscher,  lateinischer,  grirchischer,  hebrdischer  Sprache,  von  andern
  Lehrern  noch  weitere  10—11  Stunden  in  Arithmetik  (in  zwei  besondern  Ab-#theilungen),
  französischer  Sprache  (erst  im  zweiten  Jahr),  Schäönschreiben,  Zeichnen
und  Singen.

Die  fünfte  Elasse  für  Schüler  von  15—14  Jahren  erhült  vom  Hauptlehrer
36  Stunden  in  Religion,  Geographie,  Geschichte,  lateinischer  und  griechischer  Sprache,
von  andern  Lehrern  noch  weitere  11—  12  Stunden  in  hebraischer  und  franzöffscher
Sprache,  Arithmetik,  Zeichnep,  Schönschreiben  und.  Singen.

In  dem  obern  Gymnasium,  welches  Schüler  von  14—18  Jahren,  die  sich
Unioersitäts  =  Sendien  widmen  wollen,)  in  zwei  Elassen,  6  und  7  (in  deren  jeder  die
Schöler  zwei  Jahre  bleiben),  begreife,  werden  in  jeder  der  zwei  Elassen  wochentsich
JyStnden  in  Religion,  Geschichte,  Geographie,  Mathemattk  (Arithmetik,  Geometrie,
Trigonometrie,  Algebra),  Philosophie  (Pchchologie,  Logik,  praktieche  Philosophie),
Naturgeschichte,  Naturlehre,  Mythologie,  Archdologie,  lateinischer,  griechischer,  hebraischer,
  französischer  und  deutscher  Sprache  und  Literatur  (nebst  Aesthetik,  Rhetorik,
Deklamations-Uebungen  und  Aufssähen)  gegeben.

Die  Real-Schule  ist  für  solche  Schöler  vom  12—  14ten  Jahr  bestimmt,  welche
als  künftige  Kaufleute,  Professionisten,  Künstler  2c.,  ohne  sich  den  Universitäts-Studien
  zu  widmen,  eine  höhere  Bildung  erlangen  wollen.  Die  Schüler  treten,  wenn  s1e
Ein  Jahr  lang  (vom  ½1—  1zten)  in  der  vierten  Elasse  gewesen-  sind,  aus  dieser  in
den  ersten  Curs  der  Real-Schule,  in  welchem  sie  wochentlich  11  Stunden  abgesonderten
  Unterricht  von  einem  eigenen  Lehrer  in  Geometrie,  Naturkehre,  Natur,  Eeschichte
und  Geschichte  (besonders  württembergische  Geschichte),  neben  diesen  aber  nech  gemein-