Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

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3. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 3. Mai d. J. beschlossen, · 
1. daß die obersten Landesfinanzbehörden ermächtigt werden, aus Billigkeitsrücksichten im Sinne 
der Ziffer 2 des §. 5 des Zolltarifgesetzes Zollfreiheit für Ausstattungsgegenstände solcher In- 
länder zu bewilligen, welche ihren dauernden Aufenthalt im Ausland genommen haben; 
2. daß hierbei das durch den Bundesrathsbeschluß vom 19. November 1886 vorgezeichnete Ver- 
fahren (vergl. Ziff. II der Bekanntmachung auf S. 401 und 402 des Central-Blatts von 
1886) Anwendung zu leiden hat. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 3. Mai d. J. beschlossen, die Steuerdirektivbehörden 
zu ermächtigen, denjenigen Brennereibesitzern, deren wirthschaftliche Lage dies erforderlich macht, auf ihren 
Antrag die Zahlungsfristen für die in den Monaten Mai bis einschließlich August d. J. fällig 
werdenden kreditirten Maischbottichsteuer-Beträge um eine weitere Frist bis zu drei Monaten zu 
verlängern. 
  
Auf Grund,. des Beschlusses des. Bundesraths vom 12. April d. J. sind die Funktionen der Direktiv- 
behörde des vereinsländischen Hauptzollamts zu Hamburg, welche in Gemäßheit des Beschlusses des 
Bundesraths des Zollvereins vom 27. Juni 1868 bisher die Königlich preußische Provinzial-Steuer-- 
direktion zu Altona wahrgenommen hat, vom 1. Mai d. J. ab bis zum Anschlusse Hamburgs an das 
Zollgebiet dem Königlich preußischen Geheimen Ober-Finanzrath Pochhammer in Hamburg über- 
tragen worden. 
Derselbe ist in dieser Eigenschaft dem Königlich preußischen Finanzministerium unterstellt und 
wird die Geschäfte der bezeichneten Direktivbehörde unter der Firma: „Der Königlich preußische Ge- 
heime Ober-Finanzrath“ führen. 
  
4. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
  
— 
Nanme und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
2— *7 · Grund Ausweisun des 
8 Ausweisungs- 
7 des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
G . 
1. 2. l 3. .4. 5. 6. 
Auf Grund des 56. 362 des Strafgesetzbuchs: 
1.Franz Groß, ohnesgeboren am 3. Januar 1874 zu Ober-Landstreichen und KKöniglich preußischer Re-|23. April d. J. 
Stand, Thomasdorf b. Freiwaldau, Oester= Betteln, gierungspräsident zu 
keschich-Schlesien, ortsangehörig eben- reslau, 
aselbst, n 
2. Louis Delana, geboren im August 1858 zu Bonnaux, Landstreichen, Kaiserlicher Bezirköpräsi-5. März d. J. 
Tagner, 
3. Johann Jakob 
Künzler, Weber, 
4. Johann Küffer, Ar— 
beiter, 
5. Ernst Medard, 
Arbeiter, 
6. Josef Praml, Glas- 
bläser, 
  
Oesterreich, ortsangehörig ebendaselbst, 
geboren am 25. Oktober 1845 zu Wal- 
zenhausen, Schweiz, ortsangehörig eben- 
daselbst, «- 
geboren am 21. September 1851 zu 
Perlé, Luxemburg, 
geboren am 4. Oktober 1858 zu Merle, 
Departement Loire, Frankreich, 
geboren am 19. März 1871 zu Alt- 
gradiska, Ungarn, 
  
desgleichen, 
Landstreichen und 
Betteln, 
desgleichen, 
Landstreichen, 
  
dent zu Colmar, 
derselbe, 
Kaiserlicher Bezirkspräsi- 
dent zu Metz, 
derselbe, 
derselbe, 
  
12. April d. J. 
26. April d. J. 
27. April d. J. 
1. Mai d. S. . 
  
  
Carl Heymanns Verlag, Berlin. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
	        
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