Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

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Muster 28. 
Einsendungstermine: Direktivbezirk: 
für die Hebestellen an das Hauptamt der 5te September:; Hauptamtsbezirk: 
für die Hauptämter an das Kaiserliche Statistische Amt 
der 15te September. Hebebezir::::: n n- 
2 
’ 
Betriebs-Nachweisung 
der 
  
Stärkezuckerfabrik... - in......·..·...··.. 
für das Betriebsjahr vluenl — —. 
  
  
Anleitung. 
Die Nachweisung ist in zwei, von dem Fabrikinhaber oder dessen ermächtigtem Vertreter zu vollziehenden Exemplaren auf- 
zustellen, von welchen das eine bis zum 1. September des betreffenden Jahres der Steuerhebestelle des Bezirks einzu- 
reichen, das andere in der Fabrik zur Einsichtnahme der Steuerbeamten aufzubewahren ist. 
Es dient zur Nachricht, daß die Angaben der einzelnen Fabriken nur zur Kenntniß der Be- 
hörden, zur Veröffentlichung aber nur Zusammenstellungen gelangen. 
Die Gewichtsmengen sind auf volle 100 kg# (Doppelzentner) derart abzurunden, daß Mengen unter 50 kg unberücksichtigt 
zu lassen, Mengen von 50 kg oder darüber als 100 kg anzuschreiben sind. 
Hiervon abgesehen, müssen die Eintragungen genau mit den Fabrikbüchern übereinstimmen. 
Wenn der Betrieb während des ganzen Jahres geruht hat, ist eine Fehlanzeige einzureichen. 
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