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Muster A.
Mit Probeeintragung 1.
Deutsches Sollgebiet.
Königreich Preußen.
Ausfertigungsamt: Elbing.
Transportfrist: Bis zum fünfzehnten Februar d. J.
Verlängert bis zum ersten März d. J.
Direktivbezirk: Westpreußen.
Begleitschein 1.
To0ö9.
Empfangsamt: P##-
Ueberwiesen auf Breslau.
Annahme-Erklärung des Begleitscheinextrahenten: ##übernehmen diesen Begleitschein mit den sich aus demselben nach S#§. 44
und 46 des Vereinszollgesetzes ergebenden Verpflichtungen.
Elbeng, den 15. Jan#ar 1886.
G. Kölhlerc C(omp.
Vorrægister- pp. Stillfried.
— Elbing, den 15. Januar 1886.
#sleitzette-E-Reiste —k2#HMöniglich Prenpisches Haupt-Steuer-Amt. » « ·
W * Giempel Schapler Erledigungsschein Nr. Jiffer
Pioderlage-RezisterKento—Mr-. (unterschrift.)
Hauptamts-Kontrolör.
Erledigungs-Bescheinigungen.
1. Der Begleitschein ist abgegeben am
25. Februar 1886.
Schmidt
Hauptamts-Kontrolör.
2. Derselbe ist eingetragen im Begleit-
schein = Empfangs-Register unter
Nr. 214.
Pfeil
Hauptamts-Assistent.
3. Revisionsbefund
a) in Betreff des Verschlusses:
b) in Bezug auf Gattung und
Menge der Waaren:
Zu 3 siehe Seite 3.
Die Richtigkeit dieser Angaben
bescheinigen:
. D oben bezeichnete
4. Nachweis des Ausgangs über die Grenze.“)
A. Umstehend genannte Waaren wurden nach Abnahme des unverletzt be—
fundenen Verschlusses:
a) in den Eisenbahngüterwagen Nr. der Eisenbahn
verladen und nach Verschließung des Wagens mit Schlössern der
Serie dem Amt in überwiesen.
„ den . 18
-Amt.
b) auf das des verladen und dem Ansageposten
in
Begleitung durch d Grenzaufseher
unter Verschluß mittelst
überwiesen.
, den 18
Amt.
) unter unseren Augen in das Ausland geführt.
, den . 18
-Amt.
wurde nach Abnahme des
unverletzt befundenen Verschlusses:
a) d Grenzaufseher
zur Begleitung über die Grenze übergeben. ß
, den . 1
b) unter unseren Augen in das Ausland ausgeführt 16
, den .
Die Erledigung des Begleitscheins bescheinigt.
Breslau, den 25. Februar 1886.
Königlich Preussisches Haupt-Steuer-Amt.
Pfeil
Hauptamts-Assistent.
*) Der Vordruck unter Nr. 4 der Erledigungs-Bescheinigungen (Nachweis des Ansgangs über die Grenze) kann den örtlichen Be-
dürfnissen entsprechend geändert werden.