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dieser, sowie an der Südseite der Zollabfertigungsstelle Meyerstraße entlang bis zu dem durch eine Grenz-
tafel bezeichneten Punkt, überschreitet die Meyerstraße, erreicht den nördlichen Endpunkt des Zollgitters
neben dem Venlo-Hamburger Bahnhof und folgt diesem Gitter bis zur Eisenbahn-Elbbrücke. Dem west-
lichen Rande dieser Brücke folgend, tritt die Grenze an das linke Elbufer über und nimmt ihren weiteren
Lauf an dem westlichen Rande der Venloer Eisenbahn längs des dort angebrachten Zollgitters bis zur
Unterführung der Harburger Landstraße, die Bahngeleise in das Zollgebiet einschließend. Hier wendet
die Zollgrenze sich nach Westen, folgt dem nördlichen Uferrande des zur Sicherung der Zollgrenze bis in
die Nähe des Ernst-August-Kanals hergestellten Grabens, wendet sich dann nordwestwärts, läuft parallel
mit der Landesgrenze bis an das Gebäude des Nebenzollamts Ernst-August-Schleuse, welches sie in das
Zollgebiet einschließt, vereinigt sich darauf mit der Landesgrenze und folgt derselben bis zur Einmündung
des Veddelkanals in den Reiherstieg. Von dort geht sie über den Reiherstieg in gerader Linie bis zu
dem durch eine Grenztafel bezeichneten Punkte des Ellerholzdeiches. An dem westlichen Fuße des auf-
gehöhten Terrains, auf welchem sich das Nebenzollamt Reiherstieg befindet, sodann an dem westlichen und
demnächst nördlichen Fuße des Ellerholzdeiches entlang laufend, erreicht sie den Roßdeich, folgt demselben
an dessen nördlichem Fuße bis zum Köhlbranddeiche und läuft an dem östlichen Fuße des letzteren bis
zum Elbdeich auf Kuhwärder, sämmtliche vorbenannten Deiche in das Zollgebiet einschließend. An dem
südlichen Fuße des Kuhwärderdeiches wendet sich die Zollgrenze nach Osten und demnächst an dem durch
eine Grenztafel bezeichneten Punkte nach Norden, erreicht das Ufer der Elbe und tritt zu der hier be-
ginnenden Abschlußvorrichtung in der Elbe über, folgt derselben und dem nördlichen Rande des Schwimm-
docks bis an die Pontons der Abfertigungsstelle Fährkanal, an deren Südrande sie sich hinzieht, bis sie
am östlichen Ende der Pontons den Punkt erreicht, von welchem aus sie in gerader Richtung auf den
westlichen Endpunkt der im Niederhafen befindlichen Abschlußvorrichtung die Elbe wieder überschreitet.
Die Zollgrenze um die Hafenanlagen zu Cuxhaven bleibt unverändert.
2. Die nachstehenden bisher vom Zollgebiet ausgeschlossenen preußischen Gebietstheile:
in der Provinz Theil der Stadt Altona,
Schleswig-alßein Theil der Stadtgemeinde Wandsbek;
in der Provinz 1 die Höfe Krusenbusch und Kattenwieck in der Landgemeinde Alten-
werder, Elbinsel Hoheschaar, Landgemeinde Neuhof, Theil der
Hannover Landgemeinde Wilhelmsburg.
II. An der Unterweser:
1. Das bisher außerhalb der gemeinschaftlichen Zollgrenze befindlich gewesene bremische Gebiet
mit Ausnahme der Hafenanlagen in Bremerhaven und der angrenzenden Petroleum-Lagerplätze.
2. Der preußische Hafenort Geestemünde und der bisher von dem Zollgebiet ausgeschlossene
Theil des preußischen Fleckens Lehe, mit Ausnahme der Hafenanlagen in Geestemünde und der angren-
zenden Petroleum-Lagerplätze.
Die neue Zollgrenze in Geestemünde-Bremerhaven hat folgenden Lauf: Die bisherige Zoll-
grenze vom Geestendorfer Siel bis zu dem beim Hauptzollamt zu Geestemünde vorbeiführenden Wege von
der Bahnhofstraße nach den Seegüterschuppen B und C bleibt bestehen. Von da ab geht die Zollgrenze
in gerader Linie nördlich weiter bis zu dem von der Bahnhofstraße nach dem Seegüterschuppen A führen-
den Wege, wendet sich vor demselben östlich, läuft auf der südlichen Seite desselben, parallel damit, bis
an die Bahnhosstraße und schließt sich hier an das Gitter auf der westlichen Seite dieser Straße an. Im
weiteren Verlaufe verfolgt sie nördlich dieses Gitter bis zum Hauptkanale und der Drehbrücke, geht über
letztere bis zu der Baumreihe an der Köperstraße, wendet sich dann nach Westen und geht parallel mit
der Nordseite des Kanals bis zur Höhe des Gartens am Hafenamt, sich demnächst nördlich bis an die
südöstliche Ecke des Gartengitters hinziehend. Von hier aus verfolgt sie die südliche Seite dieses Gartens,
demnächst die Westseite des Gartens und des Hafenamtsgebäudes und die Nordseite des Gartens, wendet
sich sodann östlich von den Anlagen nach dem Gebäude der Navigationsschule und läuft an dessen nach
dem Vorhafen zu belegenen Front entlang, das Gebäude in das Zollgebiet einschließend. Demnächst geht
die Zollgrenze, den Garten des Hotel Hannover durchschneidend, bis an die Verlängerung der Westseite
der Bülowstraße und von diesem Punkt aus in der Richtung der gedachten Straße nach der Geeste und
diese westlich der Fähre überschreitend, nach der südöstlichen Ecke der in Bremerhaven zwischen Geeste und
Vorhafen befindlichen Viehschuppen; die östliche Seite der letzteren verfolgend, bis an die Deichstraße,
läuft sie sodann an der südlichen Seite derselben bis an die nächste Ecke der von der Fähre her durchgelegten