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Bezeichnung.
Ver Zollstellen
Erhebungs= und Abfertigungsbefugnisse.
Bemerkungen.
2. Zollabfertigungsstelle
Oberweser.
3. Postzoll-
abfertigungsstelle.
4. Zollabfertigungsstelle
Weserbahnhof.
5. Zollabfertigungsstelle
Sicherheitshafen.
6. Zollabfertigungsstelle
Hohenthor.
7. Zollabfertigungsstelle
Freibezirk.
II. Hauptzollamt zu
Bremerhaven.
Dem Hauptzollamt
sind unterstellt:
A. Die Zoll-
abfertigungsstellen:
1. Bürgermeister
Smidtstraße.
Wie zu la, c und d.
a) Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I
und II über zollpflichtige Waaren;
b) Abfertigung von Wollenwaaren der Nr. 414 5 und
6 zu anderen als den höchsten Sätzen der betreffenden
Tarifposition;
I) wie zu ld.
a) Wie zu la und d, sowie zu l le;
b) Abfertigung und Ertheilung der Ausgangsabfertigung
in betreff des mit dem Anspruch auf Steuervergütung
ausgehenden Bieres, Branntweins, Tabacks und
Zuckers, sowie der nicht unter stehender Kontrole ein-
gesalzenen Gegenstände;
)Abfertigung von:
1. Baumwollengarnen der Nr. 2e 1, 2 und 3,
2. Leinengarnen der Nr. 22à und b,
3. Leinwand der Nr. 22f und 8
zu anderen als den höchsten Zollsätzen der betreffenden
Tarifposition.
Wie zu la und d, sowie zu l 1c, I 3b und I 4b.
Wie zu la, c und d.
Wie zu la und d, I 1b und c, sowie zu 1 4b.
a) Wie zu la, b und d, l 1b und c sowie I 4b;)
b) Abfertigung von:
1. Baumwollengarnen der Nr. 2c 1, 2 und 3,
2. Leinengarnen der Nr. 22a und b zu anderen als
den höchsten Zollsätzen der betreffenden Tarif-
position.
a) Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I
und II über zollpflichtige Waaren;
b) Erledigung von Begleitscheinen 1 und II über inlän-
disches Salz sowie von Versendungsscheinen I und lI
über inländischen Taback und inländischen Branntwein.
*) Bezüglich des
zu l 4b aufgeführten
Zuckers ohne Befug-
niß zur Polarisation.