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Der Zollstellen
Bemerkungen.
Bezeichnung. Erhebungs= und Abfertigungsbefugnisse.
2. Hafenstraße. Wie zu la und d, sowie zu l 4b.) *) Wie zu II.
B. Das Nebenzollamt Ll. à) Wie zu la und d, l le, sowie zu 1 4b;) *) Wie zu II.
zu Vegesack. b) Abfertigung von
1. Baumwollengarnen der Nr. 21, 2 und 3,
2. Leinwand der Nr. 221 und g,
3. Wollenwaaren der Nr. 4145 und 6 zu anderen
als den höchsten Zollsätzen der betreffenden Tarif-
position;
I) unbeschränkte Hebebefugniß.
In Folge des Zollanschlusses der Stadt Brake sind die Großherzoglich oldenburgischen Nebenzollämter I.
zu Berne und vor Brake und Nebenzollämter II. auf dem Huntewachtschiff mit Ansageposten und zu
Harrien aufgehoben worden. Dagegen ist bei dem Großherzoglich oldenburgischen Hauptzollamt zu Brake
eine neue Abfertigungsstelle am Ausgange aus dem Freibezirke bei der Lindenstraße errichtet worden.
Errichtung einer Zuckersteuerstelle.
Im Herzogthum Anhalt.
In dem Hauptsteueramtsbezirk Dessau ist die Rohzuckerfabrik von A. Strauß zu Großalsleben
von der Zuckersteuerstelle zu Hoym (vergl. Central-Blatt von 1888 Seite 860) abgezweigt und für dieselbe
eine besondere Zuckersteuerstelle zu Großalsleben mit der Befugniß zur Vornahme der durch die Verbrauchs-
abgabe von Zucker bedingten steuerlichen Abfertigungen, jedoch ohne die Befugniß zur Polarisation er-
richtet worden.
Bekanntmachung.
Der Bundesrath hat in der Sitzung vom 26. September d. J. den Beschlüssen seiner Ausschüsse für
Zoll= und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, betreffend die Bestimmungen für den Tabackproben-
verkehr (Central-Blatt S. 832), das Zoll-Regulativ für Reisschälmühlen (Central-Blatt S. 832), das
Regulativ, betreffend die Ausfuhrvergütung für Taback (Central-Blatt S. 834), und das Zoll-Regulativ
für die Unterweser (Central-Blatt S. 861) die nach der Bekanntmachung vom 27. August d. J. (Central-
Blatt S. 831) vorbehaltene nachträgliche Genehmigung ertheilt.
Berlin, den 24. Oktober 1888.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Freiherr von Maltzahn.