Metadata : Europäischer Geschichtskalender. Zwanzigster Jahrgang. 1879. (20)

138  Des  denlshhe  Neich  und  seine  eimelsen  Glieder.  (Mai  2—9.)

dirt  werden,  daß  sie  einen  geringeren  Ertrag  gibt  als  jeßt.  Sie  #-ibt  jetzt,
soviel  ich  mich  erinnere,  31  Millionen  Mark,  und  die  Richtung,  in  der  ich
ihren  Ertrag  herabseten  möchte,  ist  folgende:  Von  dem  Einkommen,  welches
anshört  classensteuerpflichtig  zu  sein,  von  1000  Thalern  bis  zu  einem  Einkommen
  von  2000  Thalern  ich  bitte  um  Entschuldigung,  wenn  ich  der
Verständlichkeit  wegen  für  diejenigen,  welche  bisher  diese  Steuer  in  Thalern
bezahlt  haben,  noch  in  Thalern  und  nicht  in  Mark  rede  —  sollte  meines
Erachtens  nur  fundirtes  Einkommen  eine  Steuer  bezahlen.  Ich  nenne  fundirtes
  Einkommen  dasjenige,  das  erblich  übertragbar  ist,  das  aus  dem  Besih
von  zinstragenden  Papieren  oder  Capitalien  oder  aus  Landgütern  hervorgeht.
Ich  mochte  dann  noch  einen  Unterschied  zwischen  verpachtelem  und  selbstbewisthschastetem
  Grundbesißye  machen.  Ersterer  bezieht  das  Einkommen  aus
Pacht  und  kann  daher  noch  nebenher  ein  Geschäft  betreiben,  so  daß  er
Guie  gestellt  ist  als  der  selbstbewirthschaftende  Grundbesizer,  der  im
chweisze  seines  Angesichts  paterna  rurn  bearbeitel.  Für  die  beizubehaltenden
  Categorien  der  Einkommensteuer  über  2000  tholer  ist  meines  Erachtens
derselbe  Unterschied  festzuhalten,  aber  nicht  so,  daß  das  läglich  zu  erwerbende
und  zu  gewinnende  Einkommen  ganz  steuerfrei  bleiben  solle,  sobald  es  über
2000  Thaler  beträgt,  aber  doch  so,  daß  jedenfalls  ein  geriugerer  Sah  bezahlt
wird  als  der  jetzige,  und  jedenjalis  ein  geringerer  Sah  als  vom  grbashnt
Einkommen.  Wer  als  Kaujmann,  als  Industrieller,  als  Handwerker  sich
durch  tägliche  Arbeit  ein  Einlommen  verdient,  dessen  Verringerung  er  täglich
riskirt  und  das  sich  auf  seine  Kinder  nicht  übertragen  läßt,  ist  ungerecht  besteuert,
  wenn  er  gerade  so  viel  bezahlt  wie  der,  welcher  bloß  mit  der  Scheere
die  Coupons  abzuschneiden  oder  eine  Quillung  für  den  Pächter,  der  ihm  das
Pachtgeld  bezahlt,  zu  schreiben  braucht.  Ich  bin  deßhalb  der  Meinung,  daß
die  Steuer  für  das  nicht  fundirte  Einkommen  heruntergesetzt  werden  sollte.
Ich  bin  ferner  der  Ansicht,  daß  ein  Staatsbeamter  eine  staatliche  Einkommensicher
  nicht  bezahlen  darf.  Es  ist  dieß  eine  Auflage,  die  mir  als  unlogisch
schon  erschien  in  der  Zeit,  in  welcher  sie  gemacht  wurde.  Ich  kann  sie  nur
identificiren  mil  der  directen  Steuer,  die  der  Staat  etwa  auf  die  Coupons
seiner  eigenen  Schulden  legen  würde.  Er  schuldet  dem  Beamten  den  Gehalt,
zieht  ihm  aber  unter  dem  Vorwande  der  Staatssteuer  —  ich  spreche  nicht
von  der  Gemeindestener  (der  Beamte  ist  in  einer  anderen  Lage  der  Gemeinde
gegenüber)  —  einen  Theil  des  Gehalts  als  Steuer  für  den  Finanzminister
wieder  ab.  Entweder  der  Beamte  ist  ausreichend  bezahlt,  was  ich  von  den
wenigsten  bei  uns  sagen  kann,  oder  er  ist  zu  hoch  beaahlt.  Im  letteren
Falt  mag  man  ihm  einen  Theil  des  Gebalt  entziehen;  ist  er  ausreichend
czahlt,  so  ist  es  gut;  ist  er  es  aber  nicht,  so  ist  es  eine  außerordentliche
ärte,  ihm  durch  die  Steuer  noch  einen  Theil  des  Gehalts  zu  verkürzen.
ch  bin  in  diesem  Theile  meines  Vortrages  etwas  weitläufiger  heworden,
weil  ich  den  Eindruck  gewonnen  habe,  8  über  die  Absichten  der  Reichsregierungen
  —  ich  bin  ja  nicht  die  Reichsregierung,  es  gibt  nur  Reichsregierungen
  —  nach  der  Richtung  der  Verwendung  dessen,  was  einkommen,
was  durch  das  Himwvegfallen  der  Motieularbeiträge  slüssig  werden  lönnte,
die  verschiedensten  und  wunderlichsten  Meinungen  bestehen.  Es  wird  jedem
Staat  überlassen  werden  können,  sich  mit  seinem  Landtag  darüber  zu  einigen,
was  er  mit  den  disponibel  werdenden  Einnahme-Positionen  zu  machen  hat,
in  dem  Falle,  daß  er  keine  Matricularbeiträge  mehr  bezahlt,  in  dem  noch
Hünstigeren,  von  mir  erhofften  und  erstrebten  Falle,  daß  das  Reich  in  der
zage  sein  wird,  aus  seinen  indiirpcten  Einnahmeguellen  noch  an  die  einzelnen
Staaten  herauszuzahlen.  Mà  habe  beispielsweise  dargelegt,  was  mir,  der
ich  zugleich  preußischer  Minister  i*i  in  Bezug  a  auf  Preußen  vorschwebt,
ohne  daß  meine  Wünsche  gerade  absolut,  schnell  ind  vollständig  befriedigl.