Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunzehnter Jahrgang. 1891. (19)

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2. Marine und Schiffahrt. 
Auf Grund der Bestimmung im §. 23 der Bekanntmachung, betreffend die Vorschriften über den Befähigungs- 
nachweis und die Prüsung der Maschinisten auf Seedampsschiffen der deutschen Handelsflotte, vom 26. Juli 
auore 1891 (Reichs-Gesetzbl. S. 359) werden die Formulare zu den Prüfungs= und Befähigungszeugnissen dieser 
Maschinisten nach Maßgabe der Anlagen A.—E festgestellt. 
Berlin, den 22. August 1891. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
  
  
Formular A. 
Zeugniß 
über die Prüfung 
zum 
Maschinisten Rlasse 
auf 
deutschen Seedampfschiffen. 
Der (N. N.) [Vor= und Zunamens, geboren zu (N. N.), den #ten 18 . ., wohnhaft 
in (N. N.), hat nach Zurücklegung der vorschriftsmäßigen Dienstzeit die Prüfung zum Maschinisten 
...·....... N)Klasse............ H)bestanden. 
.......... ,den .·teI!........18 
Die Prüfungs-Kommission. 
(Siegel.) (Unterschrift.) 
*) In Buchstaben einzutragen! 
*“) Im gegebenen Falle „mit Auszeichnung“ einzutragen, sonst durch einen Strich auszufüllen!
	        
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