Contents : Europäischer Geschichtskalender. Achtzehnter Jahrgang. 1877. (18)

376  Shuerdtn  und  Nerwezzen.  (Juni  13.——  Ans.  Sept.)

und  der  durch  dasselbe  festgesetzten  Stellung  der  Regierungsfactoren  zu  einander
  unvereinbar  sei.

13.  Juni.  (Norwegen.)  Storthing:  lehnt  einstimmig  die
Seitens  der  Regierung  geforderten  Mittel,  um  die  Neutralität  in
der  gegenwärtigen  orientalischen  Verwickelung  aufrechtzuhalten,  ab,
da  der  Finanzausschuß  den  Credit  als  unnöthig  bezeichnet  hatte.

14.  Juni.  (Norwegen.)  Schluß  des  Storthings  ohne  weitere
  Feierlichkeiten,  zu  denen  um  so  weniger  Anlaß  ist,  als  das  Verhältniß
  der  Landesvertretung  zur  Regierung  überhaupt  kein  freundliches
  ist.

Nicht  wenig  hatte  dazu  das  Veto  des  Königs  gegen  den  Beschluß  in
der  sog.  Staatsrathsfrage  beigetragen.  Natürlich  mußte  sich  das  Storthing
vorläu#g  dabei  beruhigen  und  es  war  gewiß  sehr  richtig,  daß  es  verschiedene
Anträge  abwies,  welche  verlangten,  daß  ein  Protest  gegen  die  Sanctionsverweigerung
  eingelegt  werden  solle.  Ein  Antrag  auf  eine  Mißtrauenserklärung
egen  das  Ministerium  wurde  mit  allen  gegen  9  Stimmen  verworfen  und  ein

orschlag  des  radicalen  Janbänk,  daß  das  Storthing  trotz  des  Widerstandes
der  Regierung  den  in  der  Staatsrathssache  gefaßten  Beschluß  für  ein  Gese
erklären  sollte,  erhielt  sogar  nur  2  Stimmen.  Man  erkennt  gar  wohl,  da
sich  in  der  Sache  Vorläuga  nichts  machen  läßt,  und  wenn  der  Vicepräsident
Sverdrup,  das  Haupt  der  Opposition,  als  Motiv  für  sein  verneinendes  Votum
  angab,  daß  es  jet  nicht  mehr  an  der  geit  sei,  zu  sprechen,  sondern  zu
handeln,  so  war  dies  dach  eben  nur  eine  Redensart.  Darin  freilich  mag
Sverdrup  Recht  haben,  daß  die  ohnehin  schwierige  Stellung  der  Regierun
dem  Storthing  gegenüber  durch  ihre  Haltung  in  der  Staatsrathsfrage  noc
schwieriger  werden  kann.  Das  Storthing  gerirt  sich  schon  jetzt  als  eine  Oberverwaltungebehorde,
  die  ch  in  alles  möfliche  Detail  der  Administration
mischt,  weßhalb  auch  die  Sessionen  der  Landesvertretung  sich  sehr  in  die
Länge  ziehen.  Vor  kurzer  Zeit  wurde  auf  den  Antrag  Spverdrups  die  Einschuen
  einer  Commission  beschlossen,  welche  den  Auftrag  erhalten  soll,  Vorschläge
  zur  Regulirung  des  Steuerwesens  zu  machen.  Dies  wäre  sicherlich
Sache  der  Regierung  gewesen,  denn  die  finanzielle  Lage  Norwegens  fordert
allerdings  dazu  auf,  durchgreifende  Maßregeln  zur  Verbesserung  der  Einnahmequellen
  zu  treffen;  die  Regierung  glaubte  ein  gutes  Mittel  dafür  in  der  Er-#ahung
  ewisser  Zollsätze  gefunden  zu  haben,  allein  das  Storthing  theilte
diese  Anschauung  nicht.

—  September.  (Schweden.)  Die  sogen.  Landmannspartei
läßt  durch  Delegirte  den  Entwurf  eines  Heeresorganifations-Gesetzes
umarbeiten,  defsen  wesentliche  Grundzüge  folgende  sind:

Die  Kriegsmacht  soll  aus  geworbenen  und  vom  Staate  besoldeten
Stammtruppen  sowie  aus  Wehrpflichtigen  bestehen,  welche  letztere  anfangs
30  Tage  und  nach  und  nach,  im  Laufe  von  15  Jahren,  bis  zu  höchstens  90
Tagen  jährlich  zu  Uebungen  eingezogen  werden.  Die  Stärke  der  Stammtruppen
  wird  auf  30,000  Mann  festgestellt,  welche  ausschließlich  aus  dem
ersten  Aufgebot,  d.  h.  aus  den  ersten  sechs  Jahresclassen,  für  eine  sechsjährige
  Dienstzeit  genommen  werden  sollen.  Die  Präsenz  der  Stammtruppen
wird  für  Infanterie  und  Trainsoldaten  auf  zusammen  12¼,  für  Cavalleristen
  auf  19,  für  Artilleristen  und  Ingenieure  auf  14  Monate  festgestellt.
Von  den  30,000  Mann  Stammtruppen  sollen  10,000  den  Specialwaffen  und