376 Shuerdtn und Nerwezzen. (Juni 13.—— Ans. Sept.)
und der durch dasselbe festgesetzten Stellung der Regierungsfactoren zu einander
unvereinbar sei.
13. Juni. (Norwegen.) Storthing: lehnt einstimmig die
Seitens der Regierung geforderten Mittel, um die Neutralität in
der gegenwärtigen orientalischen Verwickelung aufrechtzuhalten, ab,
da der Finanzausschuß den Credit als unnöthig bezeichnet hatte.
14. Juni. (Norwegen.) Schluß des Storthings ohne weitere
Feierlichkeiten, zu denen um so weniger Anlaß ist, als das Verhältniß
der Landesvertretung zur Regierung überhaupt kein freundliches
ist.
Nicht wenig hatte dazu das Veto des Königs gegen den Beschluß in
der sog. Staatsrathsfrage beigetragen. Natürlich mußte sich das Storthing
vorläu#g dabei beruhigen und es war gewiß sehr richtig, daß es verschiedene
Anträge abwies, welche verlangten, daß ein Protest gegen die Sanctionsverweigerung
eingelegt werden solle. Ein Antrag auf eine Mißtrauenserklärung
egen das Ministerium wurde mit allen gegen 9 Stimmen verworfen und ein
orschlag des radicalen Janbänk, daß das Storthing trotz des Widerstandes
der Regierung den in der Staatsrathssache gefaßten Beschluß für ein Gese
erklären sollte, erhielt sogar nur 2 Stimmen. Man erkennt gar wohl, da
sich in der Sache Vorläuga nichts machen läßt, und wenn der Vicepräsident
Sverdrup, das Haupt der Opposition, als Motiv für sein verneinendes Votum
angab, daß es jet nicht mehr an der geit sei, zu sprechen, sondern zu
handeln, so war dies dach eben nur eine Redensart. Darin freilich mag
Sverdrup Recht haben, daß die ohnehin schwierige Stellung der Regierun
dem Storthing gegenüber durch ihre Haltung in der Staatsrathsfrage noc
schwieriger werden kann. Das Storthing gerirt sich schon jetzt als eine Oberverwaltungebehorde,
die ch in alles möfliche Detail der Administration
mischt, weßhalb auch die Sessionen der Landesvertretung sich sehr in die
Länge ziehen. Vor kurzer Zeit wurde auf den Antrag Spverdrups die Einschuen
einer Commission beschlossen, welche den Auftrag erhalten soll, Vorschläge
zur Regulirung des Steuerwesens zu machen. Dies wäre sicherlich
Sache der Regierung gewesen, denn die finanzielle Lage Norwegens fordert
allerdings dazu auf, durchgreifende Maßregeln zur Verbesserung der Einnahmequellen
zu treffen; die Regierung glaubte ein gutes Mittel dafür in der Er-#ahung
ewisser Zollsätze gefunden zu haben, allein das Storthing theilte
diese Anschauung nicht.
— September. (Schweden.) Die sogen. Landmannspartei
läßt durch Delegirte den Entwurf eines Heeresorganifations-Gesetzes
umarbeiten, defsen wesentliche Grundzüge folgende sind:
Die Kriegsmacht soll aus geworbenen und vom Staate besoldeten
Stammtruppen sowie aus Wehrpflichtigen bestehen, welche letztere anfangs
30 Tage und nach und nach, im Laufe von 15 Jahren, bis zu höchstens 90
Tagen jährlich zu Uebungen eingezogen werden. Die Stärke der Stammtruppen
wird auf 30,000 Mann festgestellt, welche ausschließlich aus dem
ersten Aufgebot, d. h. aus den ersten sechs Jahresclassen, für eine sechsjährige
Dienstzeit genommen werden sollen. Die Präsenz der Stammtruppen
wird für Infanterie und Trainsoldaten auf zusammen 12¼, für Cavalleristen
auf 19, für Artilleristen und Ingenieure auf 14 Monate festgestellt.
Von den 30,000 Mann Stammtruppen sollen 10,000 den Specialwaffen und