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4. Kon fsulat= Wesen.
Dem Kaiserlichen Gesandten Freiherrn von Waecker-Gotter in Belgrad ist auf Grund des §. 1 des
Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den engeren
Amtsbezirk des Kaiserlichen General-Konsulats in Belgrad die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich
gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und unter deutschem Schutze lebenden Schweizern vorzu-
nehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem zum Königlich belgischen Konsul in Düsseldorf ernannten Ingenieur Georges Pastor ist Namens
des Reichs das Exequatur ertheilt worden.
5. Marine und Schiffahrt.
Die im Reichsamt des Innern als Anhang zum internationalen Signalbuche herausgegebene „Amtliche
Liste der Schiffe der deutschen Kriegs= und Handels-Marine mit ihren Unterscheidungssignalen für 1892“
ist in dem Verlage der Buchhandlung Georg Reimer in Berlin erschienen.
Das Buch wird den Reichs= und Staatsbehörden bei direkter Bestellung, sowie den Wieder-
verkäufern zum Preise von 1,00 „/ für das Exemplar von der Verlagsbuchhandlung geliefert. Im
Buchhandel ist dasselbe zum Preise von 1,60 J¾ für das Exemplar zu beziehen.
6. Polizei-Wesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.
Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum
2 5 5p — Grund Ausweisung n-
5 der Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlues-
□
l. 2. I Z. 4. 5. 6.
a) Auf Grund des S. 39 des Strafgesetzbuchs:
schwerer Diebstahl Königlich sächsische Kreis-
(3 Jahre Zuchthaus“ hauptmannschaft
laut Erkenntniß vom Bautzen,
28. Dezember 1888),
geboren am 28. Februar 1866 aus
Ober-Rochlitz, Böhmen, österreichischer
Staatsangehöriger,
20. Oktober
v. J
1.] Franz Häckel, Glas-
schleifer,