Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwanzigster Jahrgang. 1892. (20)

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Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichsamt des Innern. 
"—————.—— —— 
Zu brezßiehen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
XX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 8. April 1892. RX 15. 
Inhalt: 1. Zoll- und Steuer-Wesen: Zulassung ge— 3. Handels= und Gewerbe-Wesen: Regulativ für die Er- 
mischter Privattransitlager ohne amtlichen Mitverschluß richtung einer Kommission für Arbeiterstatistik. 166 
von den unter Nr. 9 des Zolltarifs aufgeführten Waaren 4. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende 
in Mainz; — Anderweite Festsetzung der Zollgrenze des ham März 1892 .1m68 
burgischen Freihafengebietetes SEeite 165 5. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
2. Konsulat-Wesen: Bestellung eines Konsular-Agenten 166 6 Reichsgebiet ....... 170 
  
1. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 17. März d. J. beschlossen, 
daß in Mainz gemischte Privattransitlager ohne amtlichen Mitverschluß von den unter Nr. 9 
des Zolltarifs aufgeführten Waaren gestattet werden dürfen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 24. März d. Is. beschlossen, daß am 1. April 1892 das 
Gelände zwischen dem „Kleinen Fleth“ und der Straße „Bei St. Annen“ dem hamburgischen Freihafen- 
gebiet einverleibt und die vom Bundesrath unter dem 26. September 1888 — Centralblatt 1888 
Seite 913 ff. — festgestellte Beschreibung des Laufes der Zollgrenze in folgender Weise abgeändert werde: 
Von dem westlichen Endpunkt der im Niederhafen befindlichen Abschlußvorrichtung folgt 
die Zollgrenze der elbseitigen Wasserlinie der äußeren Pallisaden und der schwimmenden Ab- 
fertigungsstelle Vorsetzen bis zum südlichsten Pfeiler der Niederbaumbrücke und erreicht längs 
der Westseite dieser Brücke das südliche User des Binnenhafens, die Brücke selbst in das Zoll- 
gebiet einschließend. Von hier ab folgt die Zollgrenze dem Südufer des Binnenhafens am 
Uferrande bis zu dem Zollgebäude am Kehrwieder und setzt sodann ihren Lauf an der Land- 
seite dieses Gebändes und demnächst an der Landseite der Zollschuppen bis zur südwestlichen 
Ecke des an dem südwestlichen Ende der Kornhausbrücke belegenen Zollabfertigungsgebäudes fort. 
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