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Bei bereits bestehenden Zuckerfabriken kann nach näherer Bestimmung der Direktivbehörden
von der Einreichung einer neuen Nachweisung der Räume abgesehen werden, vorbehaltlich einer
etwa erforderlichen Ergänzung der bisherigen Nachweisung. «
§. 17. Von der Anmeldung der feststehenden Geräthe, sowie der Führung von Geräthe-
verzeichnissen ist bis auf weiteres abzusehen.
§. 18. Die Anzeige von der Bestellung eines Betriebsleiters muß auch den Zeitpunkt des
Beginns der Funktion angeben und vor dem betreffenden Tage der Steuerhebestelle eingereicht
werden. Von dem bestellten Betriebsleiter ist zur Beurkundung der Uebernahme der Funktion die
Anzeige mit zu unterzeichnen.
§. 19. Die Beschreibung des technischen Verfahrens der Fabrikation soll den Steuer-
beamten einen Anhalt für die Kontrole des Betriebs gewähren. Sie muß die einzelnen Haupt-
abschnitte der Fabrikation angeben und das in jedem von ihnen stattfindende Verfahren näher kenn-
zeichnen, so daß sich ergiebt, in welcher Weise der gesammte Fabrikationsbetrieb verläuft und welche
Arten von Fabrikaten hergestellt werden. Wenn in Bezug auf die herzustellenden Fabrikate je nach
Umständen ein Wechsel beabsichtigt wird (z. B. wenn in einer Rohzuckerfabrik neben dem ersten
Produkt jeweils entweder zweites und drittes oder nur zweites Produkt hergestellt werden soll), so
kann dies ein= für allemal zum voraus in der Beschreibung angegeben werden.
Als Hauptabschnitte des technischen Verfahrens der Fabrikation sind insbesondere anzusehen:
I. bei den Zuckerfabriken mit Rübenverarbeitung:
die Zerkleinerung der Rüben (Reiben, Schnitzeln u. s. w.),
die Saftgewinnung (Pressen, Diffusion u. s. w.),
die Saftreinigung, unter Angabe, ob und welche Zusätze an Zuckerstoffen, wie Rüben-
saft, Zuckerkalk, Rohzucker u. s. w., stattfinden,
die Eindampfung der Säfte und Herstellung der Füllmasse,
die Gewinnung des ersten Produkts aus der Füllmasse (Centrifugenarbeit u. s. w.),
unter Angabe der Art, z. B. Rohzucker, Konsumwaare (Würfel-, gemahlene Zucker u. s. w.),
die Gewinnung der Nachprodukte (wie viele, welcher Ar),
die Melasseentzuckerung (Osmose, Elution, Strontianverfahren u. s. w.),
die Verarbeitung der Abläufe (Syrup, Melasse) außer zur Gewinnung von festem
Zucker (z. B. Herstellung von Speisesyrup):
II. bei den Zuckerraffinerien:
1. das Schmelzen und Klären des Rohzuckers (einschließlich des etwaigen Schleuderns
vor dem Schmelzen),
die Reinigung der aus dem Rohzucker gewonnenen Zuckerlösungen,
die Herstellung der Deckkläre,
die Herstellung der Füllmasse,
die Gewinnung des ersten Produkts aus der Füllmasse, unter Angabe der Art
(Bodenarbeit, Centrifugenarbeit, Decken der Brote, Trocknen der Brote beziehungsweise
Zuckerplatten oder sonstigen Zucker, Putzen u. s. w. der Brote, Zerschneiden von Platten
in Würfel u. s. w., überhaupt die vollständige Fertigstellung des ersten Produkts),
6. die Gewinnung der Nachprodukte (wie viele, welcher Art),
7. die Melasseentzuckerung,
". dieererarbeitung der Abläufe (Syrup, Melasse) außer zur Gewinnung von festem
ucker;
Ill. bei den Anstalten, in welchen ohne Rübenverarbeitung Zucker aus Rübensäften
oder Abläufen der Zuckerfabrikation (Syrup, Melasse) bereitet wird:
die Herstellung und Abscheidung des Sachcharats, «
die Reinigung des Saccharats (Decken auf Nutschen oder in Filterpressen),
die weitere Behandlung des Saccharats zur Entfernung des Strontians u. s. w.
(Kühlhaus, Ausschlagekasten, Centrifugen u. s. w.),
die Behandlung der Ablaugen zur Gewinnung von Zucker,
die Herstellung von Zuckerlösungen aus dem Sachharat (Saturation, Filterpressen),
die Gewinnung des ersten Produkts aus der Zuckerlösung, unter Angabe der
Art, z. B. Konsumwaare (Würfel u. s. w.),
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