Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwanzigster Jahrgang. 1892. (20)

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IX. Herzogthum Sachsen-Altenburg. 
Gumperda bei Kahla: 1 Lateinlose Abtheilung der 
· Lehr- und Erziehungs-Anstalt des 
Dr. Siegfried Schaffner. 
X. Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha. 
Gotha: 1 Höhere Handelsschule der kaufmännischen 
Innungshalle unter Leitung des 
Dr. Ludwig Goldschmidt. 
XI. Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
Keilhau: 1Erziehungs-Anstalt des Dr. Johannes 
Barop. 
XII. Fürsteuthum Reuß jüngerer Linie. 
Gera: 1Amthor'sche höhere Privat-Handelsschule 
(Handels-Akademie) unter Leitung 
von Friedrich Claußen. 
XIII. Freie und Hansestadt Lübeck. 
Lübeck: JPrivat-Realschule des Dr. G. A. Rei- 
mann (früher von Großheim). 
  
XIV. Freie Hansestadt Bremen. 
Bremen: JA Privat-Realschule von C. W. Debbe. 
XV. Freie und Hansestadt Hamburg. 
Hamburg: 1J Schule des Dr. T. A. Bieber, 
1 Schule der Gebrüder F. und W. Glitza, 
#+# Schule des Dr. A. Wichard Lange, 
+ßSchule von F. L. Nirrnheim, 
+ Schule des Dr. Th. Wahnschaff, 
#Realschule der reformirten Gemeinde 
unter Leitung des Dr. P. Reinmüller, 
+gHöhere Bürgerschule der Talmud-Tora- 
unter Leitung des Dr. Joseph Gold- 
schmidt, 
++BStiftungsschule von 1815 unter Lei- 
tung des Dr. Oskar Dränert (früher 
Dr. A. Rée), 
Horn bei Hamburg: Das unter Leitung des Direktors 
J. Wichern und des Pastors a. D. 
A. Röhricht stehende Paulinum, Pen- 
sionat des Rauhen Hauses. (Pro- 
gymnasiale und I Real-Abtheilung 
lhöhere Bürgerschulel. 
D. Lehranstalten, für welche besondere Bedingungen festgestellt sind. 
Königreich Sachsen. 
Chemnitz: 1 Höhere Gewerbeschule.#) 
Berlin, den 21. Mai 1892. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
  
dargethan 
1) Die Verleihung der Berechtigung hat vorläufig nur bis zum Ostertermin 1893 einschließlich Geltung. 
2) An der progymnasialen Abtheilung wird die zum einjährigfreiwilligen Militärdienst befähigende Prüfung bereits nach 
Zurücklegung des Lehrgangs der Untersekunda abgehalten. 
2) Diese Anstalt darf denjenigen ihrer Schüler Befähigungszeugnisse ertheilen, welche den ersten (1 ⅛/jährigen) und 
zweiten (1 sährigen Kursus der Anstalt durchgemacht und in einer von einem Regierungs-Kommissar abgehaltenen Schlußprüfung 
h 
aben, daß sie sich das Lehrpensum genügend angeeignet haben. 
  
  
Carl Heymanns Verlag, Berlin. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
	        
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