Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwanzigster Jahrgang. 1892. (20)

— 591 — 
Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
G*. ———————. 
  
Zu beztiehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
XX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 19. August 1892. Ss 34. 
Inhalt: 1.Konsulat-Wesen: Ernennungen; —Ermächtigungen .% . .. 
zuriVomahmevonCivilftandssAkteu;—deesfälleSeite591- -3« ZJZZZTÆFJM Ausweisung von Ausländern aus dem 
2. Finanz-Wesen: Nachweisung über Einnahmen des Reichs 4 % .. 
.vom1»April1892bisEndeJuli1892»··«592 4. Zoll= und Steuer-Wesen: Befugniß einer Steuerstelle 594 
1. Konsulat-Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs 
an Stelle des auf seinen Antrag entlassenen bisherigen Konsuls Kurt Bergter den Kaufmann 
Hermann Stresow-Pfingsthorn zum Konsul in San José de Cücuta (Columbien), 
den Kaufmann Rudolf Stubenrauch zum Vize-Konsul in Punta Arenas (Chile), 
den Kaufmann Theodor Belfante zum Vize-Konsul in Alexandrette (Syrien) 
und 
den Kaufmann Hermann Stoll zum Vize-Konsul in Acapuleo (Mexiko) 
zu ernennen geruht. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Dem mit der Vertretung des Kaiserlichen Konsuls in Jerusalem beauftragten Kanzler-Dragoman 
Dr. Büge ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des 
Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Kaiserlichen Konsulats und für die Dauer der 
Vertretung, sowie auch sonst für Fälle der Abwesenheit oder Behinderung des Konsuls die allgemeine 
Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutz- 
genossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, 
Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
Dem mit der Vertretung des Kaiserlichen Konsuls in Salonik beauftragten Dragomanatseleven Grafen 
von Mülinen ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des 
Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Kaiserlichen Konsulats und für die Dauer der 
Vertretung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen 
und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die 
Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
Der Kaiserliche Konuul Simms in Christchurch (Neu-Seeland) 
un 
der Kaiserliche Konsul Kruttschnitt in New Orleans sind gestorben. 
  
  
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