Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

44.  653
des  Tarifs  Normalanlage
Betriebsanlage
Bezeichnung  der  Gewerbe  22  a  bies  und
5  Bemerkungen
AEBIIIILLE
Bauholzhändler  unter  der  Voraussetzung
  größeren  Betriebs  B|  4618  300|10O]  Nach  Art.  7.
2
Bau-Ingenieure  1A10a  18.  —22  44PWie  vor.
Baukonstruktionen  eiserne,  Fabriten
hiefür.  ...  ..E10340—60120250NachArt.7.(couf.VorbemerkungzuTa-IV
  rifabth.  SE  auf  dem  Titelblatte.)
Baumaterialienhändler  bei  geringerem
  Betriebe  .  .1B  421  1212  3  5|  Nach  Art.  7.
2
Baumaterialienhändler  bei  größerem
Betriebe  ..  .B46b18—3060100Wievor.
2
Baumeister  (Architekten,  Bau-In—
genieure)  und  sonstige  Bauunternehmer
  .  A10a18—243060Wievt-t-Baumwollene
  und  halbwollene
Zeuge,  Fabriken  hiefür  E  9O1BSO0  OO180]  Für  jeden  Gehilfen  und  Arbeiter  o.  Ul.
1  3  M  60  (conf.  Vorbemerkung  zu
Tarifabth.  E  auf  dem  Titelblatte.)
Baumwollenwaarenfabriken=  —]  9018  3010|180|  Wie  vor.
1
Baumwollenwatte-Verfertiger  A  14—  50  1  2  3)|  Für  den  ersten  Gehilfen  die  halbe,  für
jeden  folgenden  die  ganze  N..
Baumwollenweber  ¾4—  5001  2.—  Wie  vor.
Baumwollenweberei,  Fabriken  hiefür  909  18  —3010|180|/  Für  jeden  Gehilfen  und  Arbeiter  o.  U.
1  3  &  60  24.  (conf.  Vorbemerkung  zu
Tarifabth.  E  auf  dem  Titelblatte.)
Baumwollhändler,  ebenso  Baum-  »
wollwaarenhändler  B|47a  9  15¼18j  Nach  Art.  7.
2
Baumwollzeuge,  Schnittwaarenhänd.
ler  mit  solchen.  B  470  18  —3060100]  Wie  vor.
2
Bau--Ornamentenverfertiger  A  16  1  J.  2  3  5|ür  den  ersten  Gehilfen  die  halbe,  für
.  jeden  folgenden  die  ganze  N.A.
Bauplätze,  Unternehmer  für  den
Erwerb  und  die  Veräußerung
solcher,  siehe  Güterhändler.
Bauschreiner  A  16  1—-—2  35|Für  den  ersten  Gehilfen  die  halbe,  für
jeden  folgenden  die  ganze  N.  A.
Bauspapier-Fabriken  E  123183O0OFürjeden  Gehilfen  und  Arbeiter  o.  U.
VI  3  K&  60  J.  (conf.  Vorbemerkung  zu
Lensfatu#-  auf  dem  Titelblatte.)