—. 39 —
steht das Versprechen oder die kraft Gesetzes an dessen Stelle
tretende Bekräftigung gleich.
Fahrlässige Verletzung der Eidespflicht ist nach holländischem
Recht nicht strafbar; auch sind demselben die Strafermässigungen
der $S$ 157, 158 nicht bekannt.
f) Diebstahl unter erschwerenden Umständen
— (88 243. 244. 247.) —
Diebstahl liegt vor, wenn Jemand eine Sache, welche ganz
oder teilweise einen anderen gehört, in der Absicht wegnimmt,
sich dieselbe rechtswidrig zuzueignen (Art. 310). Die nach dem
deutschen Strafgesetzbuch den Diebstahl erschwerenden Umstände
stimmen nur zum Teil mit denjenigen des niederländischen
überein.
Die Fälle des schweren Diebstahls sind in den Artt. 311
und 312 aufgeführt. Mit Gefängniss bis zu 6 Jahren wird bestraft:
(Art. 311.)
l. Diebstahl von Vieh von der Weide.
2. Diebstahl bei Brand, Explosion, Wassersnoth, Schiffbruch,
Strandung, Eisenbahnunfall, Aufruhr, Meuterei oder Kriegsnoth.
3. Diebstahl während der für die Nachtruhe bestimmten
Zeit in einer Wohnung oder auf einem geschlossenen Grundstück,
auf welchem eine Wohnung steht, durch Jemanden, der
sich daselbst ohne Wissen oder gegen den Willen des Berechtıgten
befindet.
4. Diebstahl, welcher durch zweı oder mehrere Pers onen
gemeinschaftlich begangen ist.
5. Diebstahl, wobei der Schuldige durch Einbruch, Erbrechen
oder Einsteigen °°), falsche Schlüssel ?°), vorgegebenen Befehl oder
#5) Unter Einsteigen wird auch Untergrabung verstanden, ebenso
(feberschreiten von zur Abschliessung dienenden Gruben oder Kanälen
(Art. 89).
»6) Unter falschen Schlüsseln werden alle zur Oeffnung des Schlosses
nicht bestimmten Werkzeuge verstanden (Art. 20).