Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwanzigster Jahrgang. 1892. (20)

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im letzten Absatze desselben Artikels unter Ziffer 1a: 
„vertragsmässig 10 M 
im Artikel „Stereoskopengläser" 
„vertragsmässig   12 M 
im letzten Absatze des Artikels „Stöcke“ 
„vertragsmässig   65 M 
im Artikel „Streichen und Streichenbeschläge“: 
„Kratzen (Kratzmaschinen beziehungsweise Maschinentheile mit aufgezogenen Kratzen- 
beschlägen) im Gewichte von mindestens 200 kg netto vertragsmässig 18 M 
im Artikel „Strohbänder“: 
„vertragsmässig  10 M 
unter Ziffer 2 des Artikels "Stroh- und Bastwaaren“ 
„vertragsmässig   10 M 
unter ZIffer 4a desselben Artikels: 
„aus Stroh vertragsmässig  0,15 M 
im zweiten und dritten Absatze  des Artikels "Suspensorien" 
„vertragsmässig  65 M 
im Artikel „Syphons“: 
„vertragsmässig 24 M 
im sechsten Absatze des Artikels "Tabakpfeifen“ 
„vertragsmässig   150 M 
im ersten Absatze des Artikels „Tapeten“: 
„Papiertapeten, nicht vergoldet, versilbert, bronzirt, gepresst oder sammetartig, ver- 
tragsmässig 18 M 
im zweiten und dritten Absatze desselben Artikels: 
„vertragsmässig    65 M 
im zweiten Absatze des Artikels „Tapetenleisten" 
„vertragsmässig  24 M 
im Artikel „Thonfliesen“: 
„vertragsmässig br. 0,75 M 
im Artikel „Thonpinnen“: 
„vertragsmässig  br. 1,50 M 
im fünften Absatze des Artikels „Thonwaaren" 
„glasirte Dachziegel (mit Ausnahme der glasirten Falz-Dachziegel) ; glasirte Mauer- 
steine, Thonfliesen vertragsmässig br. 0,75 M 
im neunten Absatze desselben Artikels: 
„Waaren dieser Art mit Ausnahme solcher aus Graphitmasse vertragsmässig 
 br. 1,50 M 
im zehnten Absatze desselben Artikels 
„vertragsmässig   8 M 
im elften Absatze desselben Artikels unter Ziffer 1: 
„vertragsmässig     8 M 
ebendaselbst unter Ziffer 2: 
„Boden- und Wandbekleidungsplatten, durch Zusammenpressen verschiedenfarbiger 
Thonmassen mit Mustern versehen, nicht glasirt, vertragsmässig br. 3 M 
im ersten Absatze des Artikels "Tintenfässer“: 
„vertragsmässig   24 M 
im ersten Absatze des Artikels „Treibriemen“: 
„Treibriemen aus lohgarem (auch dergleichen blos geschwärztem) Leder vertrags- 
mässig 45 M 
im zweiten Absatze desselben Artikels: 
„vertragsmässig   65 M 
im dritten Absatze des Artikels „Tressenwaaren“: 
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