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[7] Das 1. und 2. Stück des Reichs-Gesetzblatts vom Jahre 1890 enthalten unter
Nr. 1879 Verordnung, betreffend die Inkraftsetzung der 88 18 und 140
des Gesetzes, betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung,
vom 22. Juni 1889, vom 30. Dezember 1889; unter
„ 1880 Verordnung, betreffend die Uebertragung landesherrlicher Be-
fugnisse auf den Statthalter in Elsaß-Lothringen, vom 11. De-
zember 1889; unter
„ 1881 Verordnung, betreffend die Wahlen zum Reichstag, vom 8. Januar
1890.
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in der Nummern 1
und 2:
S. 1 Zollbehandlung der im Veredelungs- und Schiffsbauverkehr eingehenden
im Inlande verbleibenden Umschließungen,
„ 1 Behandlung der den Branntweinbrennereien gelieferten Kunstschlösser
im Falle der Betriebseinstellung.
„ 10 Abänderung der Anlage D. des Wahlreglements, vom 28. Mai 1870.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.