Object: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1890. (74)

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[7] Das 1. und 2. Stück des Reichs-Gesetzblatts vom Jahre 1890 enthalten unter 
Nr. 1879 Verordnung, betreffend die Inkraftsetzung der 88 18 und 140 
des Gesetzes, betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung, 
vom 22. Juni 1889, vom 30. Dezember 1889; unter 
„ 1880 Verordnung, betreffend die Uebertragung landesherrlicher Be- 
fugnisse auf den Statthalter in Elsaß-Lothringen, vom 11. De- 
zember 1889; unter 
„ 1881 Verordnung, betreffend die Wahlen zum Reichstag, vom 8. Januar 
1890. 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in der Nummern 1 
und 2: 
S. 1 Zollbehandlung der im Veredelungs- und Schiffsbauverkehr eingehenden 
im Inlande verbleibenden Umschließungen, 
„ 1 Behandlung der den Branntweinbrennereien gelieferten Kunstschlösser 
im Falle der Betriebseinstellung. 
„ 10 Abänderung der Anlage D. des Wahlreglements, vom 28. Mai 1870. 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.