Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1895. (23)

51. 
52. 
53. 
54. 
do# 
— 221 — 
2. nicht parfümirte: 
a) alkohol= oder ätherhaltige zum Gewerbe= oder Medizinalgebrauche 
irel 5ba 2 20 4 
b) äther= oder alkoholhaltige Zahntinkturen — 31Be 1 300 “ 
In dem ersten Satze der Anmerkung 1 ist statt „im Sinne des Zolltarifs sind nur solche“ zu 
setzen „im Sinne der Nr. 5ba 2 des Zolltarifs sind nur solche nicht parfümirte". 
In der Anmerkung 2 sind die Worte „nach Nr. 31e des Tarifs“ zu streichen. 
Im zweiten Absatze des Artikels „Tressenwaaren“ sind die Worte „weder echt vergoldeten oder ver- 
silberten noch mit Gold oder Silber belegten“ zu streichen. 
Der Hinweis hinter dem ersten Absatze des Artikels „Vernickelte Waaren“ und hinter dem ersten 
Absatze des Artikels „Vernirte Waaren“ erhält folgende Fassung: 
„S. auch Herren= und Frauenschmuck, sowie Kurze Waaren.“ 
Der dritte und vierte Absatz des Artikels „Wasser" erhält folgende Fassung: 
„ — alkohol= oder ätherhaltiges zum Gewerbe= oder Medizinalgebrauche: 
1. wohlriechendes (Cölnisches, Florida= rc. Wasser) sowie alles alkohol= oder ätherhaltige 
Kopf-, Mund= und Zahnwasser I7 ] 31e 1 300 J. 
2. anderes (Fleck= 2c.) Wasser I72) 538 2 20.7JF. 
—, nicht alkohol= oder ätherhaltiges wohlriechendes (Fencher- Lavendel-, Orangenblüthen-, 
Pfeffermünz-, Pomeranzenblüthen-, Rosen-, Zimmt= rc. Wasser): 
1. in unmittelbaren Umschließungen von mindestens 10 ks Bruttogewicht (7941 314 20 J. 
2. in kleineren Umschließungen N31e 2 100.7“.“ 
Im vierten Absatze des Artikels „Zahnstocher“ ist vor „Elfenbein“ an Stelle des Komma das Wort 
oder“ zu setzen; hinter „Elfenbein“ sind die Worte „oder“ bis einschließlich „Metallen“ zu streichen. 
Als 5. Absatz ist folgende Bestimmung einzuschalten: 
„— aus mehr oder weniger vergoldeten oder versilberten oder mit Gold oder Silber belegten 
unedlen Metallen: 6 )9525|] 20b 2 175 .“ 
II. Statistisches Waarenverzeichniß. 
.An die Stelle der Nummer 68 treten folgende Bestimmungen: 
Spalte 1. Spalte 2. Spalte 3. Spalte 4. Spalte 5/6. 
„68a. Aether aller Art, mit Aus= da la Hierher gehören auch alle 12 in Ueber- 
nahme des Schwefel- Lösungen von Aether in fässern unter 
äthers, in Fässern. Alkohol und alle Mischungen 300 kg, 
von Aether und Alkohol, 8 in Ueber- 
z. B. Aetherweingeist (Hoff= fässern von 
. mannstropfen, Liquor); 300 kg und 
Petroleumäther ist unter darüber. 
Nr. 765 nachzuweisen. 
  
68b. —, in Flaschen, Krügen 5a 19 24 Kst. 
oder anderen Um- 16 Kb. 
schließungen. D 
686. Schwefeläther, Celloidin, 5a 2 — 16 Kst. 
Collodium. 9 Kb. 
6 Bll.“ 
Bei den Nummern 69 bis einschließlich 75 ist in der Spalte 3 statt „öa“ zu setzen „ßa 2“. 
Bei der Nummer 72 ist in der Bemerkung in Spalte 4 hinzuzufügen „Angelikaspiritus, zusammen- 
gesetzter Angelikaspiritus, nicht parfümirte spiritushaltige Ammoniakflüssigkeit (auch Dzondische 
Ammoniakflüssigkeit) und flüssiger Opodeldoc (spiritus saponato-camphoratus)“. 
Bei der Nummer 73 ist in der Spalte 2 statt „Fuselöle“ zu setzen „Kartoffelfuselöl“ und die Be- 
merkung in der Spalte 4 zu streichen.
	        
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