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Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen.
Berlin, Friug den 5. Juni 1896. 9W 23.
nhalt: 1. Konsulat-W. E ;— E ti 3. Zoll- und Stener-Wesen: Veränderungen in dem
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teelen
2. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des *% 4. Polizel-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
für das Etatsjahr 189596 Reichsgebtetii 132
1. Konsulat-Wesen.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Plantagen-Verwalter Friedrich von Krosigk
zum Konsul in San Domingo zu ernennen geruht.
Dem Kaiserlichen Geschäftsträger Freiherrn von dem Bussche-Haddenhausen in Tanger ist auf Grund
des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875
für den das Sultanat Marokko umfassenden Amtsbezirk des Kaiserlichen General-Konsulats in Tanger und
für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung ertheit worden, bürgerlich gültige Eheschließungen
von Reichsangehörigen und Schutzgenossen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von
solchen zu beurkunden.