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§. 17. Von der Anmeldung der feststehenden Geräthe, sowie der Führung von Geräthe=
verzeichnissen ist bis auf Weiteres abzusehen.
§. 18. Die Anzeige von der Bestellung eines Betriebsleiters muß auch den Zeitpunkt des
Beginns der Funktion angeben und vor dem betreffenden Tage der Steuerhebestelle eingereicht
werden. Von dem bestellten Betriebsleiter ist zur Beurkundung der Uebernahme der Funktion die
Anzeige mit zu unterzeichnen.
§. 19. Die Beschreibung des technischen Verfahrens der Fabrikation soll den Steuerbeamten
einen Anhalt für die Kontrole des Betriebs gewähren. Sie muß die einzelnen Hauptabschnitte der
Fabrikation angeben und das in jedem von ihnen stattfindende Verfahren näher kennzeichnen, so
daß sich ergiebt, in welcher Weise der gesammte Fabrikationsbetrieb verläuft und welche Arten
von Fabrikaten hergestellt werden. Wenn in Bezug auf die herzustellenden Fabrikate je nach
Umständen ein Wechsel beabsichtigt wird (z. B. wenn in einer Rohzuckerfabrik neben dem
ersten Produkt jeweils entweder zweites und drittes oder nur zweites Produkt hergestellt
werden soll), so kann dies ein= für allemal zum voraus in der Beschreibung angegeben werden.
Als Hauptabschnitte des technischen Verfahrens der Fabrikation sind insbesondere anzusehen:
I. bei den Zuckerfabriken mit Rübenverarbeitung:
. die Zerkleinerung der Rüben (Reiben, Schnitzeln u. s. w.),
die Saftgewinnung (Pressen, Diffusion u. s. w.),
. die Saftreinigung, unter Angabe, ob und welche Zusätze an Zuckerstoffen, wie Rüben-
saft, Zuckerkalk, Rohzucker u. s. w., stattfinden,
. die Eindampfung der Säfte und Herstellung der Füllmasse,
. die Gewinnung des ersten Produkts aus der Füllmasse (Centrifugenarbeit u. s. w.),
unter Angabe der Art, z. B. Rohzucker, Konsumwaare (Würfel-, gemahlene Zucker u s. w.),
die Gewinnung der Nachprodukte (wie viele, welcher Art),
die Melasseentzuckerung (Osmose, Elution, Strontianverfahren u. s. w.),
die Verarbeitung der Abläufe (Syrup, Melasse) außer zur Gewinnung von festem Zucker
(z. B. Herstellung von Speisesyrup):
II. bei den Zuckerraffinerien:
1. das Schmelzen und Klären des Rohzuckers (einschließlich des etwaigen Schleuderns vor
dem Schmelzen),
die Reinigung der aus dem Rohzucker gewonnenen Zuckerlösungen,
die Herstellung der Deckkläre,
die Herstellung der Füllmasse,
die Gewinnung des ersten Produkts aus der Füllmasse, unter Angabe der Art (Boden-
arbeit, Centrifugenarbeit, Decken der Brote, Trocknen der Brote beziehungsweise Zucker-
platten oder sonstigen Zucker, Putzen u. s. w. der Brote, Zerschneiden von Platten in
Würfel u. s. w., überhaupt die vollständige Fertigstellung des ersten Produkts),
6. die Gewinnung der Nachprodukte (wie viele, welcher Art),
7. die Melasseentzuckerung,
8. die Verarbeitung der Abläufe (Syrup, Melasse) außer zur Gewinnung von festem Zucker;
II. bei den Anstalten, in welchen ohne Rübenverarbeitung Zucker aus Rübensäften oder Abläufen
der Zuckerfabrikation (Syrup, Melasse) bereitet wird:
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1. die Herstellung und Abscheidung des Sachharats,
2, die Reinigung des Sachharats (Decken auf Nutschen oder in Filterpressen),
3. die weitere Behandlung der Saccharats zur Entfernung des Strontians u. s. w. (Kühl-
haus, Ausschlagekasten, Centrifugen u. s. w.),
4. die Behandlung der Ablaugen zur Gewinnung von Zucker,
5. die Herstellung von Zuckerlösungen aus dem Sachharat (Saturation, Filterpressen),
6. die Gewinnung des ersten Produkts aus der Zuckerlösung, unter Angabe der Art, z. B.
Konsumwaare (Würfel u. s. w.),
7. die Gewinnung der Nachprodukte (wie viele, welcher Art),
8. die Verarbeitung der Restmelassen außer zur Gewinnung von festem Zucker;