Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1896. (24)

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J. 
Angabe des Abmelders nach Inhalt des Niederlagescheines. II. III. 
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1. 2— 31 . 6. 7 8. 9. 10. 1. 12. 13. 14. 
· 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Mit dem Niederlage-Register übereinstimmend. 
(Name und Dienststellung.) 
  
*) Ausfuhrzuschüsse, welche gemäß §. 82 Absatz 2 des Gesetzes nach den früheren niedrigen Sätzen gewährt sind, sind durch 
den Zusatz „nach dem früheren Satze“" kenntlich zu machen. 
*) Während der Uebergangszeit ist hier gesondert anzugeben, welcher Betrag auf die nach §F. 82 Absatz 1 des Gesetzes zu 
erhebende Zuschußdifferenz entfällt.