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J.
Angabe des Abmelders nach Inhalt des Niederlagescheines. II. III.
z Amtliche Angabe,
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Niederlage- Der Kolli Der Zuckerprodukte
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1. 2— 31 . 6. 7 8. 9. 10. 1. 12. 13. 14.
·
Mit dem Niederlage-Register übereinstimmend.
(Name und Dienststellung.)
*) Ausfuhrzuschüsse, welche gemäß §. 82 Absatz 2 des Gesetzes nach den früheren niedrigen Sätzen gewährt sind, sind durch
den Zusatz „nach dem früheren Satze“" kenntlich zu machen.
*) Während der Uebergangszeit ist hier gesondert anzugeben, welcher Betrag auf die nach §F. 82 Absatz 1 des Gesetzes zu
erhebende Zuschußdifferenz entfällt.