Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1896. (24)

— 23 — 
Bestimmungen 
über die 
Anlage 2. 
Abgaben-Erhebung auf dem Kaiser Wilhelm-Kanal. 
Abschnitt J1. 
Tarife. 
I. Tarif für die Fahrt auf dem Kaiser Wilhelm Kanal. 
An Abgaben für die Fahrt auf dem Kaiser Wilhelm-Kanal werden erhoben:*) 
A. Wenn der ganze Kanal von der Elbe bis zur Kieler Föhrde oder umgekehrt 
durchfahren wird, 
1. von beladenen Fahrzeugen 
für die ersten 600 Reg.-Tonnen Netto je. 
-.lberschießenden Reg.-Tonnen je . 
2. a) von leeren oder in Ballast gehenden Fahrzeugen, 
b) von Fahrzeugen im Küstenfrachtverkehr (Gesetz v. 22. Mai 1881, Reichs- 
Gesetzbl. S. 97) bis 50 Reg.-Tonnen Netto einschl. 
für jede Reg.-Tonne Netto- 
mindestens aber für jedes Fahrzeug . 
B. Von Fahrzeugen, welche den Kanal il nach oder von der Eider durchiaufen sur 
jede Reg.-Tonne Netto . 
mindestens aber .. 
C. Wenn die Fahrt innerhalb des Kanals begonnen oder beendigt wird, für jede 
Reg.-Tonne Netto 
1. von den unter A1 bezeichneten Fahrzeugen 
a) für das Passiren einer der Endschleusen 
b) für jede Strecke von 5 km (angefangene zählen 'vol.) 
mindestens aber (zu a und b zusammen) 
2. von den unter A 2 bezeichneten Fahrzeugen 
a) für das Passiren einer der Endschleuosen 
b) für jede Strecke von 5 km (angefangene zählen voll). 
miudestens aber (zu a und b zusammen) . 
3. von Fahrzeugen, die nachweislich an einem der durch den Kanalabgeschnittenen 
Wasserläufe in der Burg-Kudenseer Niederung beheimathet sind, für die Strecke 
von der Elbe bis km 23 des Kaiser Wilhelm-Kanals für jede Reg.-Tonne Netto 
mindestens aber 
D. Wenn die Fahrt innerhalb des Kanals begonnen und beendet wird: 
die unter C1 b und 2 b angegebenen Sätze 
mindestens aber . 
E. Kleinere offene nur durch Ruder oder Segel zu bewegende Boote sahren im 
Kanal frei, für das Passiren einer Schleuse zahlen sie .. .. 
  
*) Fahrzeuge der Kaiserlichen Marine und der Kanalverwaltung sind abgabenfrei. 
  
  
  
  
Vom- Vom 
1. April 1. Oktober 
bis bis 
30. Sept. 381. März 
4 -. 
0,6C0 75 
0,40 0,50 
0,40 0,50 
10,00 12,50 
0,t0 0,50 
10,00 12,50 
0,20 25 
"0,o0o10,013 
4,00 5,00 
0,10 0,13 
0,o1,013 
3,00 4,00 
0,10 0,13 
1,00 1,50 
1,00 1,50 
1,.00 1.,50DIE SEITE IST SEPERAT EINZULESEN UND TABELARISCH EINZUFÜGEN
	        
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