Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1896. (24)

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Die Formulare zu den Strafnachrichten und Registerauszügen in der vom Bundesrathe 
beschlossenen Form und Gestalt werden den Bundesregierungen mitgetheilt werden. Der 
vorstehende Abdruck dieser Formulare ist nur für den Wortlaut maßgebend. 
  
5. Versicherungs·= Wesen. 
Bekanntmuchung, 
betreffend das Ausscheiden des Fleischergewerbes aus der Nahrungsmittel-Industrie-Berufs- 
genossenschaft und die Bildung einer besonderen Berufsgenossenschaft für dasselbe. 
Vom 14. August 1896. 
Auf Grund des §. 31 Ziffer 4 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 hat der Bundes- 
rath in seiner Sitzung vom 14. Juli 1896 beschlossen, auf den Antrag des deutschen Fleischerverbandes 
und den zustimmenden Beschluß der Genossenschaftsversammlung der Nahrungsmittel-Industrie-Berufs- 
genossenschaft zu genehmigen, daß die Betriebe der Fleischerei (Xllb#.1 der Berufs-[Gewerbe-|Statistik) 
aus der Nahrungsmittel-Industrie-Berufsgenossenschaft ausgeschieden und zu einer besonderen, das 
Gebiet des Reichs umfassenden Berufsgenossenschaft unter dem Namen „Fleischerei-Berufsgenossen- 
schaft“ vereinigt werden, sowie daß diese Veränderung am 1. Januar 1897 in Wirksamkeit trete. 
Das Reichs-Versicherungsamt. 
Dr. Bödiker. 
  
6. Kon sulat= Wesen. 
  
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Sarajevo, Kanzler-Dragoman Christmann, ist auf Grund 
des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner 
Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichs- 
angehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Zanzibar, Vize-Konsul Freiherrn von Rechenberg, ist 
auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 
6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Er- 
mächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, 
mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen 
und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
Dem Kaiserlichen Konsul F. A. Langen in San Miguel (Azoren) ist die erbetene Entlassung aus dem 
Reichsdienste ertheilt worden. · 
Dem zum russischen Konsul mit dem Amtssitze in Lübeck ernannten Staatsrath von Thal ist das 
Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden. 
  
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