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Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
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Zu beziehen durch alle Postanstalten und SZLuchhandlungen.
2. Marine und Schiffahrt: Errichtung einer Untersuchungs-
in Bremen; — Abänderung der Instruktion für die
zolltechnische Unterscheidung des Talgs, der schmalz-
artigen Fette und der unter Nr. 261 des Zolltarifs
fallenden Kerzenstoffe u. s. w.; — Erscheinen des I. Nach-
stelle für die Untersuchung der Seeleute auf Farben-
blindheit im Großherzogthum Oldenburg 644
Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Herausgabe des Hand-
buchs für das Deutsche Reich auf das Jahr 1897. 644
Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs
vom 1. April 1896 bis Ende November 1896 645
XXIV. Jahrgang. Berlin, Mittwoch, den 23. Dezember 1896. OW 54.
Inhalt: 1. Zoll und Stener-Wesen: Abänderungen und
Ergänzungen des amtlichen Waarenverzeichnisses zum
trags zu dem amtlichen Waarenverzeichniß zum Zoll- Militär-Wesen: Festsetzung der für die Naturalverpflegung
tarif; — Namhaftmachung einer zur Zusammensetzung zu vergütenden Beträge far das Jahr 1897. 646
des allgemeinen Branntwein-Denaturirungsmittels er- #
Konsulat-Wesen: Ermächtigung zur Vornahme
Civilstands-Akten .........
PFAFF-
von
Jolltarif; — Zollregulativ für die Tabacklaugefabriken
mächtigten Firma .Seite 633 646
1. Zoll= und Steuer-- Wesen.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 17. d. M. die nachstehend abgedruckten Abänderungen und
Ergänzungen des amtlichen Waarenverzeichnisses zum Zolltarif mit der Maßgabe genehmigt, daß die
neuen Bestimmungen vom 1. Januar k. J. ab in Kraft zu treten haben.
Berlin, den 18. Dezember 1896.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Graf v. Posadowsky.
Abänderungen und Ergänzungen des amtlichen Waarenverzeichnisses zum Zolltarif.
1. In der Ziffer 9 des Artikels „Abfälle“ ist die statistische Nummer „#zdurch einen Stern /4 zu
ersetzen, und hinter dem Hinweise auf besonderer Zeile folgende statistische Anmerkung einzufügen:
„sGleie /F Sa), Malzkeime, Relsabfälle, Kartoffelpülpe /-F G“
2. Der Anmerkung zur Ziffer 36 desselben Artikels ist folgende Fassung zu geben:
„Wenn es zweifelhat ist, ob Stücke von Filzen, sowie Erzeugnisse der Wollkämmerei, Wollspinnerei und
Wollweberei als Abfälle anzusehen sind, so können die Abfertigungsstellen den Betheiligten das Zer-
schneiden oder sonstige Zerkleinern derselben unter amtlicher Kontrole gestatten."“
3. In den Artikeln „Anchovisbutter“, „Bierextrakt", „Bierpulver und Bierstein“, „Bouillonextrakt",
„Boules colorantes“, „Butter“ (Ziffer 2 des ersten Absatzes), „Citronensäure und Citronensaft"“
(Absatz 2), „Eier“ (Absatz 2), „Essenzen“ (vorletzter Absatz), „Essig“ (Absatz 2), „Extrakte“ (vorletzter
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