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Absatz), „Fleisch“ (Ziffer 2 des ersten Absatzes), „Flußkrebse“ (Absatz 2), „Froschkeulen“, „Geflügel“
(vorletzter und letzter Absatz), „Gelées“, „Gewürze“ (letzter Absatz), „Kaffeepulver", „Kapern“,
„Kastanienextrakt“ (Absatz 1), „Katechu“ (letzter Absatz), „Konditorwaaren“ (Ziffer 2), „Krebsbutter“,
„Malzextrakt“ (Ziffer 2), „Marmelade“, „Most“ (Ziffer 3 des ersten Absatzes), „Mostrich", „Most-
würste“, „Nudeln“ (Absatz 2), „Nüsse“ (Ziffern 4 und 5 des ersten Absatzes), „Obst“ (vorletzter
und letzter Absatz), „Oliven“ (Absatz 2), „Pasteten“, „Säfte“ (Ziffer le des zweiten Absatzes),
„Sämereien“ (Ziffer Ze und 3d des ersten Absatzes), „Sardellenbutter", „Saucen“, „Schildkröten“
(Ziffer 2 des zweiten Absatzes), „Schnecken“ (Ziffer 2b), „Seethiere“ (Absatz 3 und 4), „Senf“
(Ziffer 1 des zweiten Absatzes und Absatz 3), „Soja“, „Südfruchtschalen“ (letzter Absatz), „Süd-
früchte“ (Ziffern 6 und 7), „Suppen“, „Syrup“ (Ziffer 2 des letzten Absatzes), „Vogelnester“,
„Wild“" (vorletzter und letzter Absatz) und „Würste“" (letzter Absatz) ist die statistische Nummer L660“
abzuändern in „6606“.
u Bernsteinöl.
Der Artikel nebst der statistischen Nummer, der Nummer des Zolltarifs und dem Zollsatz
ist zu streichen.
u In den Artikeln „Bienenkörbe und Bienenstöcke“ (Absatz 3), „Biercouleur“, „Eisenzucker“, „Honig“
(Absatz 1 und 2), „Karamel“, „Konditorfarben“, „Melasse“, „Most"“ (Absatz 1 Ziffer 2), „Rum-
couleur", „Säfte“ (Absatz 2 Ziffer 1a 2), „Stärkezucker“ (Ziffer 1 und 2), „Stärkezuckersyrup",
„Syrup“ (Absatz 1, 2, 3 und Absatz 5 Ziffer 1), „Tabacksaucen“ (Absatz 2), „Waben“ (Absatz 1),
„Zucker“ (Absatz 1 Ziffer 1 und 2, Absatz 6 Ziffer 1 und 2, Absatz 7 und Absatz 8 Ziffer 1),
„Zuckerabläufe“, „Zuckercouleur" und „Zuckerfarben“ ist der Zollsatz von 36 JT in 40 —.
abzuändern.
u In der Anmerkung 2 zum Artikel „Blech“ ist am Schlusse des ersten Satzes vor dem Punkt
einzufügen:
„(S. auch die Anmerkung 2 Absatz 2 zu Eisenwaaren).“
Die beiden statistischen Anmerkungen in der Ziffer 1 des ersten Absatzes des Artikels „Butter“
erhalten folgende Fassung:
„K natürliche Butter, frisch oder gesalzen (uza), eingeschmolzen (Butterschmalz) /6136/, künstliche Gutter
(MMargarine) /67."“
Im Artikel „Conserven“ ist die statistische Nummer „66“ durch einen Stern 4#/ zu ersetzen und
hinter dem Hinweise auf besonderer Zeile folgende statistische Anmerkung einzufügen:
„ konservirte Küchengewächse (duoa), andere hierher gehörige Waaren (640).“
Im vierten Absatze des Artikels „Decken" (Wagen= und Viehdecken) ist statt „aus grauer Pack-
leinwand, rohem Zwillich oder Drillich; aus unter Nr. 40 a fallenden Stoffen“ und im dritten
Absatze des Artikels „Koffer“ unter Ziffer 3 statt „aus grauer Packleinwand, leinenem Segeltuch,
roher Leinwand, dergleichen Zwillich oder Drillich oder aus Stoffen der Nr. 40“ zu setzen:
„aus Stoffen der Nr. 22f oder 40 a#.“
Im letzten Absatze des Artikels „Eimer“ sind die Worte „Segeltuch oder roher Leinewand“, im
ersten und zweiten Absatze des Artikels „Hosenträger und Hosenträgertheile“ die Worte „ganz groben
Zeugstoffen“, im zweiten Absatze des Artikels „Kissen“ unter Ziffer 3 die Worte „groben Zeugstoffen
(d. h. grauer Packleinwand, leinenem Segeltuch, roher Leinwand, rohem Zwillich oder Drillich)“
und in den Artikeln „Marquisen“ und „Zelte“ die. Worte „roher Leinwand, Fohem Zwillich oder
Drillich, grauer Packleinwand oder leinenem Segeltuch“ zu ersetzen durch „Zeugstoffen der Nr. 22k“.
Dem Artikel „Eingeweide“" ist solgende Fassung zu geben:
„Eingeweide zum Genuß:
1. von Vieh wie Fleisch von Vieh.
2. von Geflügel oder Wild wie Fleisch von Geflügel oder Wild s. Geflügel bezw. Wild.
S. auch Därme und Magen.“
Dem zweiten Absatze der Anmerkung 2 zum Artikel „Eisenwaaren“ ist am Schlusse unter
Umwandlung des daselbst befindlichen Punktes in ein Semikolon folgende Bestimmung hinzuzufügen:
„diese Bestimmung bezieht sich indessen nicht auf grobe Waaren aus Eisenblech, welches ganz oder theil-
weise von Walzzunder (Glühspan) befreit ist, eine weitere Bearbeitung aber nicht erfahren hat.“
In den Artikeln „Erbsenmehl“, „Linsenmehl“", „Maismehl“ (Absatz 1) und „Reismehl“ ist die
statistische Nummer „#####“ abzuändern in „s#ckc“.