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Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 17. d. M. beschlossen, daß die Instruktion für die zoll-
technische Unterscheidung des Talgs, der schmalzartigen Fette und der unter Nr. 26 i des Zolltarifs
fallenden Kerzenstoffe u. s. w. vom 30. Januar d. J. (Central-Blatt S. 54), wie folgt, abgeändert bezw.
ergänzt wird:
1. In giffet I letzter Absatz sind die Worte „und in der Regel einen Erstarrungspunkt über
50° C zeigen“ zu ersetzen durch „und einen Erstarrungspunkt nicht über 50° C zeigen“.
2. Demselben Absatze wird am Schlusse nachstehende Bestimmung hinzugefügt:
Als Grundlage für die Berechnung der freien Fettsäure hat die Durchschnittszahl (270)
des Molekulargewichts der Stearinsäure (284) und der Palmitinsäure (256) zu dienen.
3. In Ziffer I ist zwischen dem ersten und zweiten Absatz folgende Bestimmung einzuschalten:
Von der Feststellung des Erstarrungspunktes kann bei den nicht in Schmalz von
Schweinen oder Gänsen bestehenden Fetten nur abgesehen werden, wenn die Verzollung
des zur Abfertigung gestellten Fettes zum Satz der Nr. 26 h oder i angeboten wird,
oder wenn die vorgeführte Waare bei einer Temperatur von 17, bis 18,5° C schmalz-
artige Konsistenz zeigt, und der Zollpflichtige dies anerkennt, beziehungsweise sich mit
der Anwendung des höheren Zollsatzes einverstanden erklärt.
Berlin, den 19. Dezember 1896.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: v. Koerner.
Im Reichsschatzamt ist ein erster Nachtrag zu dem amtlichen Waarenverzeichniß zum Zolltarif vom
1. Januar 1896 herausgegeben worden.
Eine käufliche Ausgabe erscheint in R. von Deckers Verlag, Königl. Hofbuchhändler G. Schenck,
Berlin SW, Jerusalemerstraße Nr. 56.
Der Fabrikbesitzer A. F. Emde zu Emdenau bei Wildungen im Fürstenthum Waldeck ist nach Maßgabe
des §. 9 des Regulativs, betreffend die Steuerfreiheit des Branntweins zu gewerblichen 2c. Zwecken, zur
Zusammensetzung des allgemeinen Branntweindenaturirungsmittels ermächtigt worden.
2. Marine und Schiffahrt.
Im Eroßherzoglhum Oldenburg tritt am 1. Januar 1897 bei dem Seemannsamt in Brake eine Unter-
suchungsstelle für die Untersuchung der Seeleute auf Farbenblindheit in Thätigkeit.
3. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Von dem Handbuch für das Deutsche Reich wird für das Jahr 1897 eine neue Ausgabe veranstaltet.
Das Werk erscheint im Laufe des Monats Januar k. J. im Verlage der Buchhandlung „Carl Heymanns
Verlag“ zu Berlin und wird den Reichs= und Staatsbehörden bei direkter Bestellung zum Preise von
4 —¼ geliefert.
Im Buchhandel ist es zum Preise von 5 JX zu beziehen.