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4. Zoll= und Steuer-Wesen.
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Im Königreich Preußen.
Die dem Steueramt l. zu Northeim im Bezirk des Hauptsteueramts zu Hannov. Münden bei-
gelegte Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über das für die Rhume-Mühle zu Northeim
vom Auslande eingehende Getreide sowie zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I über
Säcke ist zurückgezogen worden.
Im amtlichen Verkehr ist die Schreibweise „Carlsruhe O. S.“ für den im Bezirk des Haupt-
steueramts zu Oels belegenen Ort dieses Namens, woselbst sich ein Steueramt I. befindet, festzuhalten.
Es ist ertheilt worden:
dem Nebenzollamt I. zu Laugszargen im Bezirk des Hauptzollamts zu Tilsit die Befugniß
zur Ausfertigung von Begleitscheinen I über nicht lebendes Wild auf die Hauptzollämter zu Hamburg,
dem Nebenzollamt II. zu Freiburg im Bezirk des Hauptsteueramts zu Stade die Befugniß
zur Abfertigung von Mehl, welches mit dem Anspruch auf Ertheilung von Einfuhrscheinen zur Ausfuhr
angemeldet wird,
dem Nebenzollamt I. zu Mierunsken im Bezirk des Hauptzollamts zu Prostken die Befugniß
zur Ausfertigung von Begleitscheinen I über daselbst aus Rußland eingehendes und zur Wiederausfuhr über
Hamburg oder Bremen bestimmtes Reisegeräth, Hausgeräth 2c. russischer Auswanderer (Auswanderungsgut),
dem Steueramt I. zu Rastenburg im Bezirk des Hauptsteueramts zu Friedland i. Ostpr. die
Befugniß zur Abfertigung von Mühlenfabrikaten, welche mit dem Anspruch auf Ertheilung von Einfuhr-
scheinen zur Ausfuhr angemeldet werden, und
dem Steueramt I. zu Grevenbroich im Bezirk des Hauptsteueramts zu Neuß die Befugniß zur
Erledigung und Ausfertigung von Begleitscheinen 1 über die für die Maschinenfabrik Grevenbroich
(vorm. Langen & Hundhausen) daselbst zur Reparatur eingehenden bezw. von derselben wieder aus-
zuführenden Maschinen und Maschinentheile.
Im Königreich Bayern.
Zu Klingenberg im Bezirk des Hauptzollamts zu Würzburg ist eine Uebergangsstelle mit der
Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Transportscheinen über Wein errichtet worden.
Es ist ertheilt worden:
der Aufschlag-Einnehmerei zu Albertshausen im Bezirk des Hauptzollamts zu Würzburg die
Befugniß zur Erledigung von Branntwein-Versendungsscheinen J, ·
der neuerrichteten Aufschlag-Einnehmerei zu Buttenheim im Bezirk des Hauptzollamts zu
Bamberg die Befugniß zur Erledigung von Versendungsscheinen J über steuerfreien undenaturirten Brannt—
wein zu Heilzwecken,
den Aufschlag-Einnehmereien zu Kirchenlamitz und Münchberg im Bezirk des Hauptzollamts
zu Hof die Befugniß zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen über Bier.
Im Königreich Sachsen.
Dem Nebenzollamt II. zu Untersachsenberg im Bezirk des Hauptzollamts zu Eibenstock ist in
Betreff der Abfertigung des Veredelungsverkehrs die Befugniß eines Nebenzollamts I. beigelegt worden.
Im Großherzogthum Baden.
Es ist ertheilt worden:
der Steuer-Einnehmerei zu Altdorf im Bezirk des Hauptsteueramts zu Lahr und der Steuer-
Einnehmerei zu Denzlingen im Bezirk des Finanzamts zu Emmendingen die Befugniß zur Ausfertigung
und Erledigung von Versendungsscheinen 1 über Tabacksendungen aus bezw. nach den an diesen Orten
befindlichen Privatlagern für unversteuerten inländischen Taback und der Steuer-Einnehmerei zu Odenheim
im Bezirk des Finanzamts zu Bruchsal die Befugniß zur Ausfertigung von Versendungsscheinen I und II
und Erledigung von Versendungsscheinen I über Tabacksendungen aus bezw. nach den daselbst befindlichen
Privatlagern für unversteuerten inländischen Taback.