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Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
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n# — durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen.
XXV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 2. Juli 1897. M 236.
Inhalt: 1. Eisenbahn. Wesen: Abänderung des Ver- 3. Konsulat-Wesen: Ernennungen; — Ermächtigung zur
zeichnisses der zur Ausstellung von Leichenpässen zu- Vornahme von Civilstands- Akten; — Exequatur-
ständigen Behörden Seite 201 Ertheilung.... ... .. 202
2. Zoll, und Stener- Wesen: Notirung von Terminpreisen 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
für Waaren an inländischen Börsen 201 Reichsgebiete... .... 203
1. Eisenbahn = Wesen.
Unter Bezugnahme auf 8. 42 Ziffer 4 der Verkehrs-Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands vom
15. November 1892 (Reichs-Gesetzblatt S. 923) wird bekannt gemacht, daß zur Ausstellung von Leichen-
pässen für Leichentransporte, welche aus dem Auslande kommen,') auch das Kaiserliche Konsulat in
Christiania ermächtigt worden ist.
Berlin, den 26. Juni 1897.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
v. Boetticher.
2. Zoll= und Steuer-Wesen.
Nach den auf Grund der Ziffer 14 der Ausführungsvorschriften zum Reichsstempelgesetze vom 27. April 1894
(Central-Blatt S. 121) von den Landesregierungen getroffenen Feststellungen werden nur noch an den
folgenden inländischen Börsen für die nachbenannten Waaren Terminpreise notirt und zwar an der Börse in
Breslau für Spiritus;
Cöln für Rüböl;
*) Vergl. Bekanntmachung vom 20. September 1888 (Central-Blatt S. 889).
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