Volltext : Blätter für Rechtsanwendung. XI. Band (11)

128  Bestimmter  Widerspruch.

von  der  Beweiskraft  derselben  die  Rede,  weßwegen
  auch  von  den  auf  die  Benützung  der  im  Besitze
  Dritter  befindlichen  Urkunden  zum  Beweise
in  einer  anhängigen  Streitsache  sich  beziehenden
Vorschriften  der  GO.  XI,  6.  6  hier  keine  Anwendung
  statt  finden  kann.“

4.
Bestlmmter  Widerspruch.

In  der  Erklärung  über  eine  Thatsache,  „man
sehe  dem  Bewelse  derselben  entgegen,“  ist  ein  bestimmter
  Wiverspruch  im  Sinne  des  §.  19  der  Novelle
  von  1837  enthalten.

Freisinger  AGE.  vom  28.  Jänner  1846  (Ecker
ca  Pfalzer.)
Vgl.  Bl.  f.  RA.  Bd.  VII,  S.  191,  VIII,  S.

22,  Nr.  3.

Literarische  Anzeige.

Von  „E.  Arend’s  Sammlung  interessanter  Erkenntnisse
aus  dem  gemeinen  und  bayer'schen  Civil-Rechte  und  Pros
zesse"  —  ist  (Nördlingen  in  der  Beck'  schen  Buchhandlung)
ein  zweites  Hest  erschienen,  welches  sich,  wie  das  erste,  durch
eine  gute  Auswahl  des  Mltgetheilten  empfiehlt.  Möge  der
Heransgeber.  durch  günstige  UAufnahme  selnes  Unternehmens
zur  Fortsetzung  desselben  ermuntert  werden.

·  Berichtlgungen.
In  Nr.  7,  S.  110  Z.  23,  234  möge  statt  „
gelesen  werden  „Grund  zur  gänzlichen.“

Im  Komment,  über  die  GO.  Bd.  IV,  S.  303,  3.  8,  13  und  13
stait  „8“  setze  „7“