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Tentral. Blatt
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamte des Innern.
In betztehen durch alle P#osstanstalten und Huchhandlungen.
XXVI. Jahrgang Berlin, Freitag, den 4. Auguft 1899. 32.
abg.e.... EA * ... J 3. Marine und Schiffahrt: Erscheinen des Handbuchs für
Inhalt: 1. Kosulat. Wesen: Ermächtigung zur Vor- - - .
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nahm«voncmmqndbmw»—EZ""W"V·EU eillungen. 4. Beterinär-Wessen: Bekanntmachung, betreffend die Be-
2. Kolouial- Wesen: Ermächtigung zur Vornahme von seitigung von Anstechungestosten det. Biehbesörderungen
Civilstands-Akten im Schutzgebiete von Deutsch · Reu- 5. —** Ausmilung von Ausländern aus dem
Guinen. 287 Reichsgebiete 66E 289.
1. Kousfulat Wesen.
Dem Vertreter des beurlaubten Kaiserlichen Konsuls in Smyrna, Vize-Konsul von Versen, ist auf Grund
des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875
für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer der Vertretung die Ermächtigung ertheilt worden,
bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen mit Einschluß der unter
deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von
solchen zu beurkunden.
Dem Kaiserlich japanischen Konsul Max Nößler in Bremen ist Namens des Reichs das Exequatur
ertheilt worden.
Dem griechischen General-Konsul Emil Kopp in Frankfurt a. M. ist Namens des Reichs das Exequatur
ertheilt worden.
Dem Vize= und Deputy-Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Freiburg i.B. Benjamin
F. Liefeld ist Namens des Reichs das Exequatur ertheilt worden.
2. Kolonial Wesen.
Auf Grund des §. 4 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete,
(Reichs-Gesetzbl. 1888 S. 75) und des Gesetzes, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des
Personenstandes von Reichsangehörigen im Auslande, vom 4. Mai 1870 (Bundes-Gesetzbl. 1870 S. 599) ist
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