Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

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Anlage 1. 
(A. F. ö) 
Anleitung 
zur 
Bestimmung des Gehalts an Nebenerzeugnissen der Gährung und Destillation. 
Die Bestimmung der Nebenerzeugnisse der Gährung und Destillalion erfolgt durch Ausschütteln 
des auf einen Alkoholgehalt von 24,7 Gewichtsprozent verdünnten Branntweins mit Chloroform. Die 
hierzu erforderlichen Meßgeräthe müssen von der Normal-Aichungs-Kommission bezogen werden. 
3) Bestimmung der Dichte (des spezifischen Gewichts) beziehungsweise des Alkoholgehalts des Brauntweins. 
Zur Feststellung der Dichte des Branntweins bedient man sich eines mit einem Glasstopfen ver- 
schließbaren Dichtefläschchens von 50 Kubikcenltimeler Raumgehalt Das Dichtefläschchen wird in reinem 
trockenen Zustande leer gewogen, nachdem es eine halbe Stunde im Waagekasten gestanden hat. Dann 
wird es mit Hülfe eines fein ausgezogenen Glockentrichters bis über die Marke mit destillirtem Wasser 
gefüllt und in ein Wasserbad von 15 Grad Celsius gestellt. Nach einstündigem Stehen im Wasserbade 
wird das Fläschchen herausgehoben, wobei man nur den leeren Theil des Halses anfaßt, und es wird 
sofort die Oberfläche des Wassers auf die Marke eingestellt. Dies geschieht durch Eintauchen kleiner 
Stäbchen oder Streifen aus Filtrirpapier, die das über der Marke stehende Wasser aufsaugen. Die 
Oberfläche des Wassers bildet in dem Halse des Fläschchens eine nach unten gekrümmte Fläche; man 
stellt die Flüssigkeit am besten in der Weise ein, daß bei durchfallendem Lichte der schwarze Rand der 
gekrümmten Oberfläche soeben die Marke berührt. Nachdem man den inneren Hals des Fläschchens 
mit Stäbchen aus Filtrirpapier getrocknet hat, setzt man den Glasstopfen auf, trocknet das Fläschchen 
äußerlich ab, siellt es eine halbe Stunde in den Waagekasten und wägt es. Die Bestimmung des 
Wasserinhalts des Dichtefläschchens ist dreimal auszuführen und aus dem Ergebnisse der drei Wägungen 
das Mittel zu nehmen. Wenn das Dichtefläschchen längere Zeit im Gebrauche gewesen ist, müssen die 
Gewichte des leeren und des mil Wasser gefüllten Fläschchens von neuem bestimmt werden, da diese Ge- 
wichte mit der Zeit sich nicht unerheblich ändern können. 
Nachdem man das Dichtefläschchen entleert und getrocknet oder mehrmals mit dem zu unter- 
suchenden Branntwein ausgespült hat, füllt man es mit dem Branntwein und verfährt in derselben 
Weise wie bei der Bestimmung des Wasserinhalts des Dichtefläschchens; besonders ist darauf zu achten, 
daß die Einstellung der Flüssigkeitsoberfläche stets in derselben Weise geschieht. 
Bedeutet: 
à das Gewicht des leeren Dichlefläschens, 
b das Gewicht des bis zur Marke mit destillirtem Wasser von 15 Grad Celsius gefüllten 
Dichtefläschchens, 
e sn Genicht des bis zur Marke mit Brannntwein von 15 Grad Celsius gefüllten Dichte- 
äschchens, 
so ist die Dichte d des Branntweins bei 15 Grad Celsius, bezogen auf Wasser von derselben Tempe- 
ratur: * 
Den der Dichte entsprechenden Alkoholgehalt des Branntweins in Gewichtsprozenten entnimmt 
man der zweilen Spalle der Alkoholtafel von Windisch (Berlin 1893, bei Julius Springer). 
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