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Sudi#nle,II.
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b) Verdünnung des Branntweins auf einen Alkoholgehalt von 24,7 Gewichtsprozent.
100 Kubikcentimeter des Branntweins, dessen Alkoholgehalt bestimmt wurde, werden bei 15 Grad
Celsius in einem amtlich geaichten Meßkölbchen abgemessen und in eine Flasche von etwa 400 Kubik-
centimeter Raumgehalt gegossen. Die Hülfstasel I lehrt, wieviel Kubikcentimeter destillirten Wassers von
15 Grad Celsius zu 100 Kubikcentimeter Brannntwein von dem vorher bestimmten Alkoholgehalte zu-
gefügt werden müssen, um einen Branntwein von annähernd 24,7 Gewichtsprogent Stärke zu erhalten.
Man läßt die aus der Tafel! sich ergebende Menge Wasser von 15 Grad Celsius aus einer nach fünftel
Kubikcentimeter getheilten amtlich geaichten Bürette zu dem Branntwein fließen, wobei etwa 50 Kubik-
centimeter Wasser zum Ausspülen des Kölbchens dienen. Man schüttelt die Mischung um, verstopft die
Flasche, kühlt die Flüssigkeit auf 15 Grad Celsius ab und bestimmt aufs Neue die Dichte beziehungs-
weise den Alkoholgehalt nach der unter a gegebenen Vorschrift. Der Alkoholgehalt des verdünnten
Branntweins beträgt genau oder nahezu 24,7 Gewichtsprozent. Ist er höher als 24,7 Gewichtsprozent,
so setzt man noch eine nach Maßgabe der Hülfstafel 1I berechnete Menge Wasser von 15 Grad Celsius
zu dem verdünnten Branntwein. Ist der Alkoholgehalt des verdünnten Branntweins niedriger als
24,7 Gewichtsprozent, so entnimmt man aus der Hülfstafel II die Anzahl Kubikcentimeter absoluten
Alkohols von 15 Grad Celsius, die auf 100 Kubikcentimeter des verdünnten Branntweins zuzusetzen
sind. Die elwa erforderliche Menge absoluten Alkohols wird mit Hülfe einer amtlich geaichten Meß-
pipette oder Bürelte zugegeben, die nach fünfzigstel oder hundertstel Kubikcentimeter getheilt ist.
Beträgt der Alkoholgehalt des verdünnten Branntweins nicht weniger als 24,6 und nicht mehr
als 24,8 Gewichtsprozent, so wird er durch den berechneten Wasser= beziehungsweise Alkoholzusatz hin-
reichend genau auf 24,7 Gewichtsprozent gebracht; von einer nochmaligen Alkoholbestimmung kann in
diesem Falle abgesehen werden. Wird dagegen der Alkoholgehalt des verdünnten Branntweins kleiner
als 24,6 oder größer als 24,8 Gewichtsprozent gesunden, so muß der Alkoholgehalt nach Zugabe der
berechneten Menge Wasser beziehungsweise Alkohol nochmals bestimmt werden, um festzustellen, ob er
nunmehr hinreichend genau gleich 24,7 Gewichtsprozent ist. Ein hierbei sich ergebender Unterschied muß
durch einen dritten Zusatz von Wasser beziehungsweise Alkohol nach Maßgabe der Hülfstafel I beziehungs-
weise II ausgeglichen werden.
P) Ansschütteln des verdünnten Branntweins von 24,7 Gewichtsprozent Alkohol mit Chloroform.
Zwei amtlich geaichte Schüttelapparate werden in geräumige mit Wasser gefüllte Glasgefäße
gesenkt, das Wasser wird auf die Temperatur von 15 Grad Celsius gebracht. Sodann gießt man unter
Anwendung eines Trichters, dessen in eine Spitze anslaufende Röhre bis zu dem Boden der Schüttel-
apparate reicht, in jeden der beiden Schüttelapparate eiwa 20 Kubikcentimeter Chloroform von 15 Grad
Celsius und stellt die Oberfläche des Chloroforms genau auf den untersten die Zahl 20 tragendeu Theil-
strich ein; einen etwaigen Ueberschuß an Chloroform nimmt man mit einer langen in eine Spitze aus-
laufenden Glasröhre mit der Vorsicht aus den Apparaten, daß die Wände derselben nicht von Chloro-
form benetzt werden. In jeden Apparat gießt man 100 Kubikcentimeter des auf einen Alkoholgehalt
von 24,7 Gewichtsprozent verdünnten Branntweins, die man in amtlich geaichten Meßkölbchen abgemessen
und auf die Temperatur von 15 Grad Celsius gebracht hat, und läßt je 1 Kubikcentimeter verdünnte
Schwefelsäure von der Dichte 1,/282 bei 15 Grad Celsius zufließen. Man verstopft die Apparatle und
läßt sie zum Ausgleiche der Temperatur etwa eine viertel Stunde in dem Kühlwasser von 15 Grad
Celsius schwimmen. Dann nimmt man einen gut verstopften Apparat aus dem Kühlwasser heraus,
trocknet ihn äußerlich rasch ab, läßt durch Umdrehen den ganzen Inhalt in den weiten Theil des Apparats
fließen, schüttelt das Flüssigkeitsgemenge 150 Mal kräftig durch und senkt den Apparat wieder in das
Kühlwasser von 15 Grad Celsius; genau ebenso versährt man mit dem zweiten Apparate. Das Chloro=
sorm sinkt rasch zu Boden; kleine in der Flüssigkeit schwebende Chloroformtröpschen bringt man durch
Neigen und Umherwirbeln der Apparate zum Niedersinken. Wenn das Chloroform sich vollständig ge-
7 hat, wird seine Raummenge, d. h. der Stand des Chlorosorms in der eingetheilten Nöhre,
abgelesen.
d. Berechnung der Menge der in dem Brauntwein enthaltenen Nebenerzeugnisse der Gährung
und Destillation.
Zur Berechnung des Gehalts des Branntweins an Nebenerzeugnissen der Gährung und Destillation
muß die Vermehrung der Raummenge bekannt sein, die das Chloroform beim Schütteln mit vollkommen