Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1901. (29)

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XI. Als Anlage 1 a ist Folgendes einzuschalten: 
Anlage 1a. 
(Sfr. O. §. 4.) 
Auleitung 
zur Untersuchung von Kollodium auf den Gehalt an Kollodiumwolle. 
10 Gramm der zu untersuchenden Flüssigkeit sind bei einer Temperatur von etwa 40 Grad 
in dünner Schicht zwei Stunden lang der Verdunstung zu überlassen. Es soll mindestens 
0,1 Gramm fester Rückstand verbleiben. 
XII. In Anlage 2 ist: 
1. unter l: 
in Ziffer 3 hinter „oder doch nur“ fortzufahren: 
„so schwach opalisirende Mischung geben, daß Druckschrift nach 5 Minuten durch eine 
Schicht von 15 Centimeter noch deutlich erkennbar ist“ 
in Ziffer 4b statt „40 Kubikcentimeter“ zu setzen: 
„50 Kubikcentimeter“ 
und der letzte Satz: „Die angesäuerte Lösung werden“ zu streichen. 
2. unter VII Ziffer 2 statt „160 Grad“ zu sagen: 
„175 Grad“. 
3. unter VIII Ziffer 3 hinter „nach Verlauf von weiteren 2 Minuten“ einzuschalten: 
voder doch, sobald Schichtenbildung eingetreten ist,“. 
4. die Vorschrist unter IX., wie folgt, zu fassen: 
IX. Aether (Schwefeläther). 
1. Dichte. Die Dichte des Aethers soll bei 15 Grad zwischen O,co und 0,1/6 liegen. 
2. Mischbarkeic mit Wasser. Werden 20 Kubikcentimeter Aether mit 20 Kubikcentimeler 
Wasser kräftig geschüttelt, so soll nach dem Absetzen die obere Schicht mindestens 16,, Kubik-= 
centimeter betragen. 
5. unter XIII Ziffer 3 statt „100 Grad“ zu setzen: 
„110 Grad“. 
XlIII. Die Anlage 23 ist zu streichen und in den §§. 75 und 76 der B tweinst Befreiungsordnung 
  
statt „Anlage 23“ anzuführen: 
„Anlage 2 unter IX“.
	        
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