Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1901. (29)

Muster 17. — 134* — 
Muster 17 zu §. 88. 
Berechtigungsschein 
zum einjährig-freiwilligen Dienste. 
Der (Stand oder Gewerbe) (Vor= und Familiennamen), geboren 
am ten 18 zu (Ort, Kreis, Regierungsbezirk, Bundes- 
staat), erhält nach Prüfung seiner persönlichen Verhältnisse und seiner wissenschaftlichen Befähigung hier- 
mit die Berechtigung, als Einjährig-Freiwilliger zu dienen. 
Behufs Zurückstellung von der Aushebung hat sich Inhaber beim Beginne desjenigen Kalender- 
jahrs, in welchem er das 20. Lebensjahr vollendet, sofern er nicht bereits vorher zum aktiven Dienste 
eingetreten ist, bei der Ersatzkommission seines Gestellungsorts schristlich oder mündlich zu melden. 
Bei der Meldung zum Diensteintritt ist dieser Schein und ein obrigkeitliches Zeugniß über die 
sittliche Führung seit Ertheilung der Berechtigung vorzuzeigen. 
Wer den Zeitraum der Laäreen Zurückstellung verstreichen läßt, ohne sich zum Diensteintriit zu 
melden, oder nach Annahme zum Dienst sich rechtzeitig zum Dienstantritte zu stellen, verliert die Berechtigung 
zum einjährig-freiwilligen Dienst. 
Die Einreichung eines Gesuchs um weitere Zurückstellung entbindet nicht von der Verpflichtung 
der Meldung zum Diensteintritte vor Ablauf der Zurückstellung. 
(Ort, Datum.) 
Prüfungskommission für Einjährig-Freiwillige. 
(L S.) N. N. N. N. 
Inhaber ist bis zum 1. Oktober von der Aushebung zurückgestellt. 
Beim Eintritt einer Mobilmachung hat er sich sofort zur Stammrolle anzumelden. 
(Ort, Datum.) 
Ersatzkommission des Aushebungsbezirkes 
(L. S.) N. N. X. N. 
Die Zurückstellung ist bis zum 1. Oktober 19 verlängert. 
(Ort, Datum.) 
Ersatzkommission des Aushebungsbezirkes . 
(1«.s.) N. N. N. J. 
Original kostenfrei. Duplikat 50 Pfennig. 
Anmerkung. 
Der Berechligungsschein ist in der Grôße eines Bogens anzulegen. 
Auf der dritten Seite des Bogens ünd die Bestimmungen der #. 93 und 91, bie 0 abzudrucken.
	        
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