Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1901. (29)

— 135 — Muster 17a. 
Erklärung des gesetzlichen Vertreters zu dem Diensteintritt als 
Einjährig-Freiwilliger. 
Jc ertheile hierdurch meinem Sohne Mündel “— geboren 
am zu meine Einwilligung zu seinem Diensteintritt als Ein- 
jährig-Freiwilliger und erkläre gleichzeitig 
a) daß für die Dauer des einjährigen Dienstes die Kosten des n- mit Einschluß der 
Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung von dem Bewerber getragen werden sollen; 
b) daß ich mich dem Bewerber gegenüber zur Tragung der Kosten des Unterhalts mit Einschluß 
der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung für die Dauer des einjährigen Dienstes 
verpflichte und daß, soweit die Kosten von der Militärverwaltung bestritten werden, ich mich 
dieser gegenüber für die Ersatzpflicht des Bewerbers als Selbstschuldner verbürge. 
„ den * 19 
Vorstehende Unterschrift de 
und zugleich, daß der Bewerber d Aussteller der obigen Erklärung nach en Vermögens= 
verhältnissen zur Bestreitung der Kosten fähig ist, wird hiermit obrigkeitlich bescheinigt. 
, den ien 19 
(I. S.) 
Anmerkung. 
1. Je nachdem die Erklärung unter a oder unter b abgegeben wird, ist der Text unter b oder unter a zu 
durchstreichen. 
2. Werden die unter b bezeichneten Verbindlichkeiten von einem Dritlen übernommen, so hat dieser eine besondere 
Erklärung hierüber in folgender Form auszustellen: 
Gegenüber dem .. „geboren am zu 
der sich zu seinem Diensteintritt als Einjährig-Freiwilliger melden will, verpflichte ich mich zur Tragung der 
Kosten des Unterhalts mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung für die Dauer 
des einjährigen Dienstes. Soweit die Kosten von der Militärverwaltung bestritten werden, verbürge ich mich 
dieser gegenüber für die Ersatzpflicht des Bewerbers als Selbstschuldner. 
den ien 1 
Vorstehende Unterschrift rc. 
3. Die Erklärung unter b, sowie die Erklärung des Dritten bedarf der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung, 
wenn der Erklärende nicht kraft Gesetzes zur Gewährung des Unterhalts an den Bewerber verpflichlet ist.
	        
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