Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1901. (29)

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Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden (Reichs-Gesetzbl. 1898 S. 361) 
beschlossen hat, 
den Vergütungssatz für die volle Tageskost mit Brot für die Dauer der diesjährigen Herbst- 
übungen in den preußischen Provinzen Posen und Westpreußen auf 1,10 JX sowie in den 
Kreisen Pr. Holland, Mohrungen, Osterode und Allenstein im preußischem Regierungsbezirke 
Königsberg und in den Kreisen Bublitz, Bütow und Rummelsburg im preußischen Regierungs- 
bezirke Köslin auf 1,00 / zu erhöhen. 
Berlin, den 10. Oktober 1901. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky. 
4. Handels= und Gewerbe-Wesen. 
Bekanuntmachung, 
betreffend die für die Pflanzeneinfuhr geöffneten ausländischen Zollstellen. 
Vom 14. Oktober 1901. 
Das unter dem 27. April 1898 (Central-Blatt S. 240) veröffentlichte Gesammtverzeichniß der- 
jenigen ausländischen Zollstellen, über welche die Einfuhr der zur Kategorie der Rebe nicht gehörigen 
Pflänzlinge, Sträucher und sonstigen Vegetabilien aus dem Reichsgebiete nach den bei der internationalen 
Reblauskonvention betheiligten Staaten erfolgen darf, wird unter 6 (Oesterreich-Ungarn a) die im Reichs- 
rathe vertretenen Königreiche und Länder) dahin geändert, daß für die mit der Post eingehenden Sendungen 
das K. K. Hauptzollamt Trautenau hinzutritt. 
Berlin, den 14. Oklober 1901. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Dr. Hopf. 
5. Zoll- und Stener-Wesen. 
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung sind nach Vernehmung des Ausschusses 
des Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen 
1. der Königlich preußische Geheime Regierungsrath Colomb in Magdeburg an Stelle des in den 
Ruhestand übergetretenen Königlich preußischen Geheimen Regierungsraths Dirksen der Königlich 
sächsischen Zoll= und Steuer-Direktion zu Dresden als Reichsbevollmächtigter für Zölle und 
Steuern mit dem Wohnsitz in Dresden, 
der Großherzoglich mecklenburgische Zollinspektor Hagen an Stelle des in den Landesdienst 
zurückberufenen Großherzoglich mecklenburgischen Zollinspektors Peters den Königlich preußischen 
Hauptsteuerämtern zu Halle a. d. Saale, Langensalza, Mühlberg a. d. Elbe, Nordhausen und 
Wittenberg, dem Herzoglich sachsen-coburg-gothaischen Amte Volkenroda sowie den Fürstlich 
schwarzburgischen Steuerämtern zu Frankenhausen und Sondershausen als Stationskontroleur 
mit dem Wohnsitz in Halle a. d. Saale und 
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