Volltext : Die Kriegswirtschaft in Stolp 1914-1919.

der  Kommunalverbände  halten  sollten  (bereits  am  28.  10.  auf  Anbauflächen
  von  mehr  als  1  ha  ausgedehntl).  Der  Magistrat  mußte  eine
Bestandsaufnahme  vornehmen  und  stellte  fest,  daß  34  760  Ztr.  geerntet,
davon  aber  rund  10  000  Ztr.  bereits  innerhalb  der  Stadt  verkauft  seien.
Die  Verfügung  über  die  festgelegten  Mengen  kam  der  neugegründeten
Reichskartoffelstelle  (RK.)  zu.

Gleichzeitig  erfolgte  die  erste  Festsetzung  eines  Höchstpreises  für
Kartoffeln  mit  3  4  je  Ztr.  im  Einzelverkauf.  Der  Erfolg  war,  wie  zu
erwarten,  der,  daß  die  Karkoffeln  in  Stolp  sofort  vom  Markt  verschwanden,
  da  die  Landwirte  sie  lieber  an  die  Flockenfabriken  verkauften,  die
bei  dem  hohen  Preise  der  Kartoffelflocken  von  14,50  K  je  Ztr.  und  Verarbeitungskosten
  von  1,50  4  je  Ztr.  für  die  rohen  Kartoffeln  mehr  anlegen
  konnten  als  der  Höchstpreis  betrug.

Zunächst  glaubte  der  Magistrat  die  Versorgung  der  Stadt  allein
übernehmen  zu  können.  Er  ließ  zunächst  durch  eine  Rundfrage  den  voraussichtlichen
  Winterbedarf  oberflächlich  auf  34  661  Ztr.  feststellen  und
forderte  dann  die  Bevölkerung  auf,  in  den  Tagen  vom  28.—31.  12.
im  Rathaus  ihre  Bestellungen  fest  aufzugeben.

Nach  dem  Ergebnis  dieser  Anmeldung  glaubte  der  Magistrat,  die
Verantwortung  für  die  Versorgung  der  Stadt  mit  Kartoffeln  auch  über
den  15.  3.  hinaus  übernehmen  zu  hönnen  (Schreiben  an  den  Regierungspräsidenten
  vom  14.  1.  16).  Es  war  noch  ein  Bedarf  von  10  000  Ztr.
festgestellt,  dessen  Beschaffung  einem  ortsansässigen  Kaufmann  übertragen
  wurde.  Um  dabei  im  Landkreis  Reine  Schwierigkeiten  zu  haben,
beantragte  und  erhielt  der  Magistrat  von  der  NK.  einen  Bezugsschein
über  10  000  Ztr.  Aun  erwies  sich  aber,  daß  ein  freihändiger  Ankauf
nicht  möglich  war,  weil  eine  Pressenotiz  die  Erhöhung  des  jetßzt  geltenden
Höchstpreises  in  Aussicht  gestellt  hatte.  Dadurch  war  der  Magistrat  gezwungen,
  sich  von  der  NK.  eine  Ausweiskarte  geben  zu  lassen,  die  ihn
berechtigte,  bis  1,25  M  über  den  Höchstpreis  hinauszugehen;  der  Kleinhandelspreis
  blieb  unverändert,  in  den  Unterschied  zwischen  Groß-  und
Kleinhandelspreis  teilten  sich  Land  und  Reich.  Von  jetzk  an  ging  der
Ankauf  flott  vor  sich,  sodaß  schon  am  7.  2.  der  Bedarf  gedeckt  war.

Am  26.  2.  16  wurde  vom  Keichskanzler  die  Beschlagnahme  aller
Kartoffelvorräte  verfügt;  die  Selbstversorger  durften  je  Kopf  und  Tag
1½  Pfd.  behalten.  Die  daraufhin  vom  Magistrat  angeordnete  Bestandsaufnahme
  ergab  für  den  Rest  des  Jahres  einen  Bedarf  von  38  500  Ztr.,
der  der  RK.  gemeldet  wurde.

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