der Kommunalverbände halten sollten (bereits am 28. 10. auf Anbauflächen
von mehr als 1 ha ausgedehntl). Der Magistrat mußte eine
Bestandsaufnahme vornehmen und stellte fest, daß 34 760 Ztr. geerntet,
davon aber rund 10 000 Ztr. bereits innerhalb der Stadt verkauft seien.
Die Verfügung über die festgelegten Mengen kam der neugegründeten
Reichskartoffelstelle (RK.) zu.
Gleichzeitig erfolgte die erste Festsetzung eines Höchstpreises für
Kartoffeln mit 3 4 je Ztr. im Einzelverkauf. Der Erfolg war, wie zu
erwarten, der, daß die Karkoffeln in Stolp sofort vom Markt verschwanden,
da die Landwirte sie lieber an die Flockenfabriken verkauften, die
bei dem hohen Preise der Kartoffelflocken von 14,50 K je Ztr. und Verarbeitungskosten
von 1,50 4 je Ztr. für die rohen Kartoffeln mehr anlegen
konnten als der Höchstpreis betrug.
Zunächst glaubte der Magistrat die Versorgung der Stadt allein
übernehmen zu können. Er ließ zunächst durch eine Rundfrage den voraussichtlichen
Winterbedarf oberflächlich auf 34 661 Ztr. feststellen und
forderte dann die Bevölkerung auf, in den Tagen vom 28.—31. 12.
im Rathaus ihre Bestellungen fest aufzugeben.
Nach dem Ergebnis dieser Anmeldung glaubte der Magistrat, die
Verantwortung für die Versorgung der Stadt mit Kartoffeln auch über
den 15. 3. hinaus übernehmen zu hönnen (Schreiben an den Regierungspräsidenten
vom 14. 1. 16). Es war noch ein Bedarf von 10 000 Ztr.
festgestellt, dessen Beschaffung einem ortsansässigen Kaufmann übertragen
wurde. Um dabei im Landkreis Reine Schwierigkeiten zu haben,
beantragte und erhielt der Magistrat von der NK. einen Bezugsschein
über 10 000 Ztr. Aun erwies sich aber, daß ein freihändiger Ankauf
nicht möglich war, weil eine Pressenotiz die Erhöhung des jetßzt geltenden
Höchstpreises in Aussicht gestellt hatte. Dadurch war der Magistrat gezwungen,
sich von der NK. eine Ausweiskarte geben zu lassen, die ihn
berechtigte, bis 1,25 M über den Höchstpreis hinauszugehen; der Kleinhandelspreis
blieb unverändert, in den Unterschied zwischen Groß- und
Kleinhandelspreis teilten sich Land und Reich. Von jetzk an ging der
Ankauf flott vor sich, sodaß schon am 7. 2. der Bedarf gedeckt war.
Am 26. 2. 16 wurde vom Keichskanzler die Beschlagnahme aller
Kartoffelvorräte verfügt; die Selbstversorger durften je Kopf und Tag
1½ Pfd. behalten. Die daraufhin vom Magistrat angeordnete Bestandsaufnahme
ergab für den Rest des Jahres einen Bedarf von 38 500 Ztr.,
der der RK. gemeldet wurde.
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