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Staat Der Amtsstellen
Bezeichnung Sitz
1. 2. 3.
Mecklenburg-Schwerin Hauptsteueramt Güstrow
Hauptzollamt Rostock
Hauptsteueramt Schwerin
Hauptzollamt Wismar ·
Mecklenburg-Strelitz Hauptsteueramt Neubrandenburg
Braunschweig Braunschweig
Anhalt - Dessau
Zollabfertigungsstelle Wallwitzhafen
Lübeck Hauptzollamt Lübeck
Bremen Bremen
Hamburg — Entenwärder Hamburg
Zollabfertigungsstelle Kehrwieder —
Luxemburg Hauptzollamt Luxemburg
4. Versicherungswesen.
Bekanntmachung,
betreffend die Beaufsichtigung privater Versicherungsunternehmungen durch
Landesbehörden.
« Inm Anschluß an meine Bekanntmachung vom 16. April 1904 bestimme ich auf Grund des
8 3 Abs. 2 des Gesetzes über die privaten Versicherungsunternehmungen vom 12. Mai 1901 (Reichs-
Gesetzbl. S. 139) im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesregierungen, daß bis auf weiteres die
folgenden Versicherungsunternehmungen, obgleich sich ihr Geschäftsbetrieb über das Gebiet eines Bundes-
staats hinaus erstreckt, durch die Landesbehörde desjenigen Bundesstaats beaufsichtigt werden, in dessen
Gebiete sie ihren Sitz haben, nämlich:
A. Baden.
Sterbkasseverein des Dienstpersonals der Verkehrsanstalten mit dem Sitze in Karlsruhe.
B. Mecklenburg-Schwerin.
Lubth Feuerversicherungs-Verein Mecklenburgischer Kirchendiener und Forstbeamten mit dem Sitze in
Lübtheen.
Berlin, den 20. Mai 1904.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Caspar.