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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamte des Innern.
Zu betiehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen.
Berlin, Donnerstag, den 23. Juni 1904. 6 X 26.
XXII. Jahrgang.
Inhalt: Zoll- und Steuerwesen: Änderungen und Ergänzungen des amtlichen Warenverzeichnisses zum Zolltarife Seite 189
Zoll= und Steuerwesen.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 9. Juni 1904 beschlossen, den nachstehend aufgeführten
Anderungen und Ergänzungen des amtlichen Warenverzeichnisses zum Zolltarife mit der Maßgabe die
Zustimmung zu erteilen, daß die neuen Bestimmungen sofort in Kraft treten.
Berlin, den 17. Juni 1904.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: von Stengel.
Anderungen und Ergänzungen des amtlichen Warenverzeichnisses zum olltarife.
1. Der zweite Absatz des Artikels „Ammoniakflüssigkeit“ erhält folgende Fassung:
„—, alkoholhaltige (auch Dzondisch) 796| Nr. 31e 1. 300 “
Der Ziffer 1 des Artikels „Butter“ ist folgende Anmerkung anzufügen:
„Anmerkung. Auf künstliche Butter findet der dritte Absatz der Anmerkung 1 zu Fette Anwendung.“
In der Anmerkung 1 zu „Fette“ ist der zweite Satz des zweiten Absatzes zu streichen und
folgende Bestimmung als Abs. 3 anzufügen: ·
„Schmalzartige Fette, die nach §# 28 der Ausführungsbestimmungen D zu dem Schlachtvieh= und Fleischbeschau-
gesetz unschörlic beseitigt, dabei aber nicht vernichtet werden, dürfen nach Nr. 26 htrieh Satze gleich r für
1 dz verzollt werden, wenn sie durch Vermischung mit 1 ka gewöhnlichem Petroleum (Brennpetroleum) oder
15! Natronlauge von 18 spezifischem Gewicht auf je 1 dz brutto unter amtlicher Aufsicht für den menschlichen
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