Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiunddreißigster Jahrgang. 1904. (32)

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Es ist erteilt worden: 
Der Zuckersteuerstelle zu Tangermünde im Bezirke des Hauptsteueramts zu Stendal die Be- 
fugnis zur Abfertigung von zuckerhaltigen Waren, für welche Abgabenvergütung beansprucht wird, 
dem Steueramt 1 zu Goslar im Bezirke des Hauptsteueramts zu Hildesheim die Befugnie 
zur Erledigung von Zollbegleitscheinen 1I über Reisegepäck, 
dem Steueramt 1 zu Zeitz im Bezirke des Hauptsteueramts zu Naumburg a. S. die Befugnis 
zur Erledigung von Begleitscheinen I über Talg in Fässern, welcher unter Eisenbahnwagenverschluß 
für die chemische Fabrik Aue bei Zeitz eingeht und zur Seifenfabrikation bestimmt ist, 
dem Steueramt 1 zu Pinne im Bezirke des Hauptsteueramts zu Meseritz die Befugnis zur 
Erledigung von Begleitscheinen I über Branntweinsendungen unter Eisenbahnwagenverschluß oder in 
Eisenbahnkesselwagen, 
dem Steueramt 1I zu Eschwege im Bezirke des Hauptsteueramts zu Cassel die Befugnis zur 
Abfertigung von Biersendungen, die mit Begleitzetteln und Ladungsverzeichnissen unter Eisenbahnwagen- 
verschluß eingehen, 
dem Nebenzollamt I zu Cranenburg im Bezirke des Hauptzollamts zu Cleve die Befugnis 
zur Ausfertigung von Begleitscheinen I über Reisegepäck, 
dem Nebenzollamt 1 zu Laugs zargen im Bezirke des Hauptzollamts zu Tilsit die unbeschränkte 
Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen 1 über Güter unter Kolloverschluß, 
dem Steueramt I zu Herford im Bezirke des Hauptsteueramts zu Minden die Befugnis 
1. zur Ausfertigung von Begleitscheinen II sowie zur Ausfertigung und Erledigung von 
Begleitscheinen 1 über ausländischen Rohtabak, 
2. zur Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitscheingüter, 
beschränkt auf Rohtabak, 
3. zur Erledigung von Versendungsscheinen 1über inländischen Tabak. 
Im Königreiche Bayern. 
Die dem Hauptzollamte zu Ludwigshafen a. Rh. beigelegt gewesene Befugnis zur Ermittelung 
des Quotienten der weniger als 2 vom Hundert Invertzucker enthaltenden Zuckerabläufe ist zurück- 
genommen. Im Königreiche Sachsen. 
Bei der am 15. Juni 1904 eröffneten Eisenbahnhaltestelle Fleißen in Böhmen an der Linie 
Eger— Reichenbach ist ein dem Hauptzollamte zu Eibenstock unterstelltes Nebenzollamt II errichtet, 
welchem die Befugnisse zur Abfertigung des Waren-Ein= und Ausganges im Eisenbahnverkehre 
(Vereinszollgesetz 958 63 und 66—71), der Aus= und Umladungen der unter Wagenverschluß beförderten 
Güter (Vereinszollgesetz §5 65) und zur Wiederanlegung des amtlichen Verschlusses bei Verschluß- 
verletzungen (Vereinszollgesetz § 96 und Eisenbahnzollregulativ § 27) beigelegt sind. 
Die bisher unter dem Sitze „Leipzig“" auf Seite 264 des Amterverzeichnisses aufgeführte 
„Zollabfertigungsstelle in Miltitz“ ist fortan mit ihren Befugnissen unter dem Sitze „Miltitz“ auf 
Seite 296 zwischen Miltenberg und Mimmelhausen aufzuführen. 
Dem Untersteueramte zu Penig im Bezirke des Hauptzollamts zu Chemnitz ist die Befugnis 
zur Ausstellung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs erteilt. 
Im Großherzogtume Baden. 
Es ist erteilt worden: 
Der Zollabfertigungsstelle am Karlsruher Rheinhafen im Bezirke des Hauptsteueramts zu 
Karlsruhe die Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Zuckerbegleitscheinen 1, 
dem Nebenzollamte II zu Bodman im Bezirke des Hauptsteueramts zu Konstanz die Befugnis 
zur Erledigung von Begleitscheinen I, mit denen dem Amte Schmieröl zur zollfreien Verwendung für 
die zwischen Bodman und Ludwigshafen verkehrenden Motorboote vom Hauptzollamte Mamheim 
überwiesen wird, sowie zur Ausfertigung von Begleitscheinen I, mit denen die von diesen Schmieröl= 
sendungen herrührenden entleerten Fässer dem Hauptzollamte Mannheim wieder überwiesen werden sollen. 
Freie Hansestadt Bremen. 
Der „Zollabfertigungsstelle Sicherheitshafen“ im Bezirke des Hauptzollamts zu Bremen ist 
die amtliche Bezeichnung „Zollabfertigungsstelle Hohentorshafen“ beigelegt worden. 
 
	        
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