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3. Zoll= und Steuerwesen.
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Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses
des Bundesrats für Zoll= und Steuerwesen der Kaiserliche Zollinspektor Becker in Metz an Stelle
des in den elsaß-lothringischen Landesdienst zurückberufenen Kaiserlichen Zollinspektors Stockhausen den
Königlich Preußischen Hauptzollämtern zu Eydtkuhnen, Memel und Tilsit sowie den Königlich Preußischen
Hauptsteuerämtern zu Friedland in Ostpreußen und Gumbinnen mit dem Wohnsitz in Tilsit vom
1. Juli 1904 ab als Stationskontrolleur beigeordnet worden.
4. Versicherungswesen.
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Bekunntmauchung,
betreffend die Befreiung von Lehrern an der Waisen-Erziehungs= und Bildungsanstalt
Kemperhof bei Coblenz von der Verpflichtung zur Invalidenversicherung (88 5, 6, 7
des Invalidenversicherungsgesetzes — Reichs-Gesetzbl. 1899 S. 463 —). Vom
8. Juli 1904.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 16. Juni 1904 auf Grund des §7 des Invaliden-
versicherungsgesetzes beschlossen, daß die Bestimmungen des § 5 Abs. 1 und des § 6 Abf. 1 dieses
Gesetzes auf die mit Pensionsanwartschaft an der Waisen-Erziehungs= und Bildungsanstalt Kemperhof
bei Coblenz angestellten Lehrer Anwendung finden sollen.
Berlin, den 8. Juli 1904.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Caspar.
Bekanntmachung,
betreffend die Beaufsichtigung einer privaten Versicherungsunternehmung durch die
Landesbehörde. ·
Im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 22. Juni 1904 bestimme ich auf Grund des
§ 3 Abs. 2 des Gesetzes über die privaten Versicherungsunternehmungen vom 12. Mai 1901 (Reichs-
Gesetzbl. S. 139) im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesregierungen, daß bis auf weiteres
der Schweineversicherungsverein für das Kirchspiel Trupe-Lilienthal und die Gemeinde
Borgfeld mit dem Sitze in Lilienthal,
obgleich der Verein seinen Geschäftsbetrieb über das Gebiet des Königreichs Preußen hinaus erstreckt,
durch die Königlich Preußische Landesbehörde beaufsichtigt wird.
Berlin, den 8. Juli 1904.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Caspar.