Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiunddreißigster Jahrgang. 1904. (32)

— 271 — 
Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
  
im 
Reichsamte des Innern. 
  
#u betiehen durch alle Postanstalten und Guchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
XXXII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 29. Juli 1904. V 33. 
Juhalt: 1. Mediziual= und Veterinärwesen: Bekannt- 3. Zoll= und Steuerwesen: Anderungen und Ergänzungen 
machung, betreffend die Einlaß= und Untersuchungs- der Schaumweinsteuer = Ausführungsbestimmungen; — 
stellen für das in das Zollinland eingehende Fleisch Anderungen von Ausführungsbestimmungen zum Salz- 
· Seite 271 steuergesee 273 
2. Finanzwesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs 4. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
vom 1. April 1904 bis Ende Juni 19004 272 Reichsgebitte .. -..-...... 275 
  
  
——— 
1. Medizinal= und Veterinärwesen. 
  
Bekanntmauchung, 
betreffend die Einlaß- und Untersuchungsstellen für das in das Zollinland eingehende 
Fleisch. Vom 26. Juli 1904. 
Auf Grund des § 13 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die Schlachtvieh= und Fleischbeschau, 
bom 3. Juni 1900 (Reichs-Gesetzbl. S. 547) hat der Bundesrat beschlossen, in dem Verzeichnisse der 
Emlaß= und Untersuchungsstellen für das in das Zollinland eingehende Fleisch (Anlage F zur Bekannt- 
machung vom 30. Mai 1902 — Zentralblatt, Beilage zu Nr. 22 —) 
1. hinzuzufügen: 
Spalte 1 Spalte 4 Spalte 5 
73a. Coblenz, zubereitetes 
Hauptsteueramt Fleisch 
2 zu streichen: 
bei 79 Salzburg, Nebenzollamt 1 die Bemerkung in Spalte 5 „frisches Fleisch“. 
Die Untersuchung bei dem Hauptsteueramte Coblenz hat erst am 15. August d. J. zu beginnen. 
Berlin, den 26. Juli 1904. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Dr. Hopf. 
  
47
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.