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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamte des Innern.
#u betiehen durch alle Postanstalten und Guchhandlungen.
XXXII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 29. Juli 1904. V 33.
Juhalt: 1. Mediziual= und Veterinärwesen: Bekannt- 3. Zoll= und Steuerwesen: Anderungen und Ergänzungen
machung, betreffend die Einlaß= und Untersuchungs- der Schaumweinsteuer = Ausführungsbestimmungen; —
stellen für das in das Zollinland eingehende Fleisch Anderungen von Ausführungsbestimmungen zum Salz-
· Seite 271 steuergesee 273
2. Finanzwesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs 4. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
vom 1. April 1904 bis Ende Juni 19004 272 Reichsgebitte .. -..-...... 275
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1. Medizinal= und Veterinärwesen.
Bekanntmauchung,
betreffend die Einlaß- und Untersuchungsstellen für das in das Zollinland eingehende
Fleisch. Vom 26. Juli 1904.
Auf Grund des § 13 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die Schlachtvieh= und Fleischbeschau,
bom 3. Juni 1900 (Reichs-Gesetzbl. S. 547) hat der Bundesrat beschlossen, in dem Verzeichnisse der
Emlaß= und Untersuchungsstellen für das in das Zollinland eingehende Fleisch (Anlage F zur Bekannt-
machung vom 30. Mai 1902 — Zentralblatt, Beilage zu Nr. 22 —)
1. hinzuzufügen:
Spalte 1 Spalte 4 Spalte 5
73a. Coblenz, zubereitetes
Hauptsteueramt Fleisch
2 zu streichen:
bei 79 Salzburg, Nebenzollamt 1 die Bemerkung in Spalte 5 „frisches Fleisch“.
Die Untersuchung bei dem Hauptsteueramte Coblenz hat erst am 15. August d. J. zu beginnen.
Berlin, den 26. Juli 1904.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Dr. Hopf.
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