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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamle
des Innern.
J.
Zu beziehen durch alle Vostanstalten und BZuchhandlungen.
V4.
XXXII. Jahrgang. 1 Berlin, Freitag, den 22. Januar 1904.
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Inhalt: 1. Konfulatwesen: Ermächtigung zur Vornahme
von Zivilstandsakten Seite 13
2. Medizinal= und Veterinärwesen: Bekanntmachung, be-
treffend die Denaturierung nicht zum Geunusse für
Menschen bestimmien Kleischs 13
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3. Zoll= und Steuerwesen: Erweiterung des Freihafen-
gebiets in Hamburg; — Zulassung gemischter Privat-
transitlager für Bau- und Nutzholz in Karlsruhe 14
4. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
Neichsgebteen:n:n 14
1. Kon sulatwesen.
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Lourenco-Marques, Konsul Breiter ist auf Grund des
8 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für
den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung erteilt
worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und unter deutschem Schutze lebenden
Schweizern vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
2. Medizinal= und Veterinärwesen.
Bekanntmachung,
betreffend die Denaturierung nicht zum Genusse für Menschen bestimmten Fleisches.
Vom 12. Januar 1904.
Aauf Grund des § 29 Abs. 2 der Ausführungsbestimmungen D zum Schlachtvieh= und Fleisch-
beschaugesetz ist für ausländische, zu technischer Verwertung bestimmte Fette als Mittel zur Unbrauch-
barmachung für den menschlichen Genuß auch Birkenöl zugelassen worden. *
Berlin, den 12. Januar 1904.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Dr. Hopf.