Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiunddreißigster Jahrgang. 1904. (32)

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3. Zoll= und Stenerwesen. 
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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 7. Mai 1903 beschlossen, daß das im Süden des hambur- 
gischen Freihafengebiets an den Ellerholzhafen anstoßende, zur Erbauung eines neuen Flußschiffhafens 
(Oderhafen) erforderliche Gelände nebst einer östlich angrenzenden, bis zu der bisherigen Zollgrenze 
sich erstreckenden dreieckigen Fläche Landes dem hamburgischen Freihafengebiet einverleibt werde. Als 
Zeitpunkt für den Eintritt dieser Veränderung ist vom Senate der freien und Hansestadt Hamburg auf 
Grund der ihm vom Bundesrat erteilten Ermächtigung der 13. Januar 1904 festgesetzt worden. 
Der letzte Absatz der im Zentralblatte für das Deutsche Reich für 1903 auf Seite 672 ver- 
öffentlichten Beschreibung des Laufes der Zollgrenze gegen das hamburgische Freihafengebiet hat nun- 
mehr zu lauten: 1 · . · 
Von dort geht sie über den Reiherstieg in gerader Linie bis zu dem durch die Grenz- 
tafel bezeichneten Punkte des Ellerholzdeichs, wo das Zollgitter wieder beginnt, und folgt 
diesem, den Oderhafen in das Freihafengebiet einschließend, bis zum nördlichen Endpunkte 
des Deiches zwischen dem Vorhafen und dem Kohlenschiffhafen. Hierauf läuft sie weiter 
an der östlichen Wasserlinie der schwimmenden Zollgitter in übrigen unverändert. 
Soeolange das eiserne Zollgitter auf den neu aufgeschütteten Deichen noch nicht errichtet ist, 
wird der Lauf der neuen Zollgrenze teils durch Grenztafeln, teils durch eine hölzerne Zollplanke 
kenntlich gemacht. 
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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 17. Dezember 1803 beschlossen, 
daß in Karlsruhe gemischte Privattransitlager ohne amtlichen Mitverschluß für Bau= und 
Nutzholz gemäß § 17 des Holzlagerregulativss vom 11. November 1897 gestattet werden 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
dürfen. 
4. Polizeiwesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
3 Name und Stand Alter und Heimat Behörde, welche die Datum 
2— . — Grund Auswei des 
9 der Bestrafung b * n Ausweisungs- 
— er 
der Ausgewiesenen. eschlossen hat. 
2 gewies beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
Auf Grund des § 362 des Strafgesetzbuchs. 
1. Karl Edtin, geboren am 20. Oktober 1864 zu Oeden--Betteln, Herzoglich Saächsisches4. Januar 
Schlosser, burg, Ungarn, österreichisch-unga- Ministerium, Abteilung d. J. 
--· « rischer Staatsangehöriger, des Innern zu Alten-k .·... 
--. -— urg, E · 
2. Johann Hladik, geboren am 24. Juni 1849 zu Brünn, desgleichen, Koniglich Preußischer |15. Dezember 
Maler, Mähren, ortsangehörig ebendaselbst, Regierungspräsident zus v. J. 
»O Magdeburg, 
3. Peter Hovrhering,geboren am 14. August 1839 zu Oster-desgleichen, Komiglich Preußischer 12. Januar 
Gärtner, wierum, Bezirk riesland, Nieder- Regierungspräsident zu d. J. *!• 
lande, niederländischer Staatsan- Trier, ä 
gehöriger, 
4.|Friedrich (gen. Gott-geboren am 1. November 1867 zu Widerstand gegen die Königlich Bayerisches 29. Dezember 
fried) Krall, Marburg, Steiermark, ortsangehörig Staatsgewalt und Bezirksamt Regen, v. J. 
Drechsler, ## Sintere, Bezirk Schüttenhofen,Betteln, " 
Böhmen, ·I.- · 
  
  
 
	        
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