B. b. Realprogymnasien. B. c. Realschulen. C. a. Progymnasien. 303
II. Großherzogtum Baden.
Durlach: Realabteilung des Progymnasiums,
Lörrach: Realprogymnasium (verbunden mit Gym-
nasium),
Weinheim.
III. Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Ribnitz. «
IV. Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz.
Schönberg: Realschule.
V. Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt.
Frankenhausen.
VI. Fürstentum Schaumburg-Lippe.
Bückeburg: Realprogymnasium (verbunden mit
Gymnasium und Lehrerseminar).
c. Kealschulen.
I. Königreich Württemberg.
F alen,
Biberach,
Heidenheim,
#Ludwigsburg,
Rottweil,
Tübingen.
II. Großherzogtum Badeu.
L
Karlsruhe,
TVillingen.
III. Großherzogtum Hessen.)
tAlsfeld, ·
Alzey#: 1 Realschule (verbunden mit Progymnasium),
Bingen: Realschule (verbunden mit Pro-
gymnasium),
Butzbach,
Dieburg: Realschulabteilung der höheren Bürger—
schule (verbunden mit Progym—
nasium), .
Friedberg: Realschule (verbunden mit Gym-
nasium),
Gernsheim, 1 .
Gießen: Realschule (verbunden mit Realgym-
nasium),
Groß-Umstadt: #Realschule (verbunden mit Land-
wirtschaftsschule),
Heppenheim a. d. Bergstraße,
Michelstadt,.
1# Oppenheim,
1Wimpfen am Berg.
IV. Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz.
Naustrelitz.
V. Freie Hansestadt Bremen.
Bremen: 1 Realschule in der Altstadt,)
1 Realschule beim Doventore.
(. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Reifeprüfung (Schlußprüfung) zur Darlegung
der Befähigung gefordert wird.
a. Progymnasien.
I. Königreich Prenßen.
Berent,
Boppard,
„Borbeck,
Cöln-Ehrenfeld,
Dirschaun Progymnasium (verbunden mit Real-
ule),
Duderstadt, schule
1
Eschwege: Progymnasium (verbunden mit Real-
chul.),
Eschweiler: Progymnasium (verbunden mit Real-
progymnasium), —-
* Eupen,
Euskirchen,
Forst i. d. Lausitz: Progymnasium (verbunden mit
Realprogymnasium),
Solche Schüler, welche im Interesse ihres künstigen Berufs mit dem Abschlusse des sechsten Jahrganges (der
)
Aerselunda) oder vor Absolvierung des siebenten (der Obersekunda) die Anstalt verlassen und sich den Berechtigungsschein
desischnlahrig freiwilligen Dienste erwerben wollen, haben sich der fakultativen Abschlußprüfung zu unterziehen, für welche die
Miche Prüfungsordnung vom 15. Dezember 1899 maßgebend ist. Nach einer neueren Bestimmung mit rückwirkender Geltung
en Ostertermin 1903 können auch Nichtschüler diese Prüfung ablegen.
zega *)) Für die aus der vormaligen Privat-Realschule von C. W. Debbe zu Bremen in die obige Realschule über-
gangenen und in einer besonderen Abteilung der letzteren Unterricht genießenden Schüler ist zur Erlangung des Be-
Leigungszeugnisses für den einjährig-freiwilligen Militärdien
Schule bisher geltenden Bestimmungen erforderlich.
tebbessche
st das Bestehen der Entlassungsprüsung nach den für die
58“