Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiunddreißigster Jahrgang. 1904. (32)

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der Zollexpositur Wörishofen im Bezirke des Hauptzollamts zu Memmingen die unbeschränkte 
Fefugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I sowie zur Abfertigung der unter die Tarif- 
zuummern 22 f, § 1 und 2 und Anmerkung zu k und g fallenden Waren sowie von Waren der Tarif- 
nummern 41 45 und 6 zu anderen als den höchsten Zollsätzen dieser Nummern. 
Im Königreiche Sachsen. 
Es ist erteilt worden: 
dem Hauptzollamte zu Pirna die Befugnis zur Abfertigung von Waren der Zolltarif- 
mmmern 41 d 5 und 6 zu anderen als den höchsten Zollsätzen dieser Nummern, 
dem Nebenzollamte II zu Fleißen im Bezirke des Hauptzollamts zu Eibenstock die Befugnis 
r Ausfertigung von Zollbegleitscheinen 1 über Güter unter Packstückverschluß, 
vV. dem Untersteueramte Hainichen im Bezirke des Hauptzollamts zu Chemnitz die Befugnis zur 
Erledigung von Zollbegleitscheinen I! über mit der Post oder auf der Eisenbahn aus dem Ausland 
eingehende Retourwaren und daher zurückkommende Musterstücke, 
dem Steueramte Limbach im Bezirke des Hauptzollamts zu Chemnitz die Befugnis zur Er- 
ledigung und Ausfertigung von Zollbegleitscheinen 1 über. Nähmaschinenteile, die für die Firma Julius 
Köhler daselbst auf der Eisenbahn zur Ausbesserung eingehen und demnächst wieder ausgeführt werden. 
Im Großherzogtume Baden. 
Es ist erteilt worden: 
der Zollabfertigungsstelle Mannheim-Rheinau im Bezirke des Hauptzollamts Mannheim die 
Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Zuckerbegleitscheinen J, 
der Steuereinnehmerei Donaueschingen im Bezirke des Hauptsteueramts zu Singen die Er- 
mächtigung zur Abfertigung von unter Wagenraumverschluß ankommenden übergangssteuerpflichtigen 
Biersendungen. 
Im Fürstentume Reuß älterer Linie. 
Dem Steueramte Zeulenroda ist die Befugnis zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I über 
Gewebe aus Kautschuk, Baumwolle und Seide, Strumpfwaren und Binden aller Art erteilt worden. 
In Elsaß-Lothringen. 
Das Steueramt II zu Markolsheim im Bezirke des Hauptsteueramts zu Colmar wird zum 
I. Oktober 1904 aufgehoben werden. 
Zum 1. Oktober 1904 wird das Steueramt II zu Lörchingen im Bezirke des Hauptzollamts 
z0 Saarbung aufgehoben und in Delme im Bezirke des Hauptzollamts zu Metz ein Steueramt II er- 
richtet werden. 
Das Steueramt 1 zu Ars a. Mosel im Bezirke des Hauptzollamts zu Metz ist in ein Steuer- 
amt lII umgewandelt worden. Ferner werden in Steuerämter II umgewandelt werden: zum 1. Sep- 
tember 1904 das Steueramt I zu Busendorf im Bezirke des Hauptzollamts zu Diedenhofen, zum 
I. Oktober 1904 die Steuerämter I zu Bolchen im Bezirke des Hauptzollamts zu Diedenhofen, zu 
Urumath im Bezirke des Hauptsteueramts zu Hagenau und zu Oberehnheim im Bezirke des Haupt- 
jollamts zu Schirmeck. * 
  
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