Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiunddreißigster Jahrgang. 1904. (32)

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Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
  
Reichsamte des Innern. 
Zu betiehen durch alle VPostanstalten und Zuchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
  
XXXlII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 7. Oktober 1904. 43. 
Inhalt: 1. Konsulatwesen: Erenennungen; — Er- 4. Militärwesen: Abänderung des Verzeichnisses der den 
maichtigungen zur Vornahme von Zivilstandsakten; — Militäranwärtern im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen; 
Entlassungen; — Todesfalll. . Seite 861 — Abänderung des Verzeichnisses derjenigen Be— 
2. Zoll- und Steuerwesen: Veränderungen in dem Stande hörden usw., welche hinsichtlich der den Militär- 
oder den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen 352 anwärtern im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen als 
3. Allgemeiue Verwaltungssachen: Abänderung der Ver- Anstellungsbehörden anzufsehen snd 357 
ordnung über die Tagegelder, die Fuhrkosten und die 5. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
Umzugskosten der Reichsbeamten vom 25. Juni 1901 364 Reichsgebiete... ..... . 358 
  
  
1. Konsulatwesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen ständigen Hilfsarbeiter im 
Auswärtigen Amte, Legationsrat Dr. Scholz, zum Konsul in Hankau zu ernennen geruht. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Ernst Eichhorn zum Konsul 
in Savannah zu ernennen geruht. 
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Swatau, Vizekonsul Daumiller, ist auf Grund des 
§ des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für 
den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung erteilt 
worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß 
der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbe- 
sälle von solchen zu beurkunden. 
  
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Lourenzo-Marques, Vizekonsul Keller, ist auf Grund 
des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 
für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung erteilt 
worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und unter deutschem Schutze lebenden 
Schweizern vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
Dem bisherigen Kaiserlichen Konsul in Frederikshavn (Dänemark), Julius Kall, ist die erbetene 
Entlassung aus dem Reichsdienst erteilt worden. 
  
= 62
	        
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